Wann Mieter Schadensersatz bekommen
1. Worum geht es?
Das Landgericht Stuttgart hat am 24. März 2025 entschieden: Wenn Vermieter Bilder aus einer vermieteten Wohnung ohne Einwilligung der Mieter im Internet veröffentlichen, kann das einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.
2. Der konkrete Fall – was ist passiert? - Eine Vermieterin machte während einer Wohnungsbesichtigung Fotos vom Inneren der Wohnung.
- Diese Bilder veröffentlichte sie später im Internet, um die Wohnung zu verkaufen.
- Die Mieter hatten nicht zugestimmt und fühlten sich in ihrer Privatsphäre verletzt.
3. Die Gerichtsverfahren – was war der Verlauf? - Die Mieter forderten jeweils 2 500 Euro Schadensersatz.
- Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt wies die Klage ab (Urteil vom 26. Juli 2024).
- Die Mieter gingen in Berufung – und das Landgericht Stuttgart hob das erstinstanzliche Urteil teilweise auf.
4. Entscheidung des Landgerichts – Schadensersatz, aber begrenzt Das Landgericht erkannte einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 82 Absatz 1 DSGVO an – und bezifferte ihn mit 100 Euro pro Mieter.
Die Gründe:
- Die Fotos zeigten personenbezogene Daten. Innenräume gelten als personenbezogen, da sie Einblicke in das private Leben erlauben.
- Auch wenn kein materieller Schaden entstanden war, genügte der kurzzeitige Kontrollverlust über diese Daten. Der Mieter verlor temporär die Kontrolle über seine Wohnungsbilder – und das reicht laut DSGVO als immaterieller Schaden.
5. Warum nicht mehr Geld – was führte zur Reduzierung? Das Gericht entschied, dass die Veröffentlichung:
- unabsichtlich war (sie beruhte auf einem Kommunikationsfehler),
- und sich nur an einen begrenzten Personenkreis richtete (die Bilder waren nicht breit gestreut oder eindeutig zuzuordnen).
Darum hielt das Gericht 100 Euro je Mieter für angemessen, aber nicht mehr.
6. Weitere Ansprüche? – Persönlichkeitsrecht und Anwaltkosten - Die Mieter beantragten auch Schadensersatz wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
- Das Landgericht lehnte dies ab – der Eingriff sei nicht schwerwiegend genug für zusätzlichen Ausgleich wie Schmerzensgeld.
- Die Vermieterin musste jedoch die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Mieter (etwa 117 Euro) übernehmen. Diese waren notwendig, um die Rechte der Mieter durchzusetzen.
7. Bedeutung des Urteils für Mieterinnen und Vermieterinnen Für Mieter*innen - Du hast ein Recht auf Schutz deiner Privatsphäre – auch in deiner eigenen Wohnung.
- Selbst ein kurzer Kontrollverlust über deine Wohnungsbilder kann einen Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Für Vermieter*innen - Du darfst keine Fotos von Wohnräumen deiner Mieter ohne ihre schriftliche Einwilligung veröffentlichen – auch nicht für Verkaufsanzeigen.
- Fehlt eine Einwilligung, drohen Schadensersatz in Höhe von 100 Euro pro Mieter sowie zusätzliche Kosten für Anwälte.
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