Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben Stellung genommen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland. Im Fokus stehen dabei das Verhältnis zwischen den neuen Meldepflichten der IT-Sicherheit und den bereits bestehenden Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Da beide Regelwerke Überschneidungen aufweisen, sind klare und effiziente Verfahren erforderlich. Die Landesbehörden fordern insbesondere eine Bündelung der Meldeprozesse und eine transparente Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Datenschutzbehörden.
Hintergrund und KonfliktlinienMit der NIS-2-Richtlinie (Netz- und Informationssicherheit) werden Unternehmen und Organisationen stärker in die Pflicht genommen, Sicherheitsvorfälle zu melden und IT-Sicherheitsstandards einzuhalten. Gleichzeitig besteht nach der DSGVO die Pflicht, personenbezogene Datenpannen an Datenschutzaufsichtsbehörden zu melden, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener vorliegt.
Das Problem: Viele Sicherheitsvorfälle betreffen gleichzeitig technische Systeme und personenbezogene Daten. Die Frage lautet daher: Wer meldet was – und an wen?
Im aktuellen Entwurf zum deutschen NIS-2-Umsetzungsgesetz ist vorgesehen, dass das BSI nur bestimmte Fälle an die Datenschutzbehörden übermittelt. Die Datenschutzbehörden sehen dies als zu eng und fordern erweiterte Transparenz: Auch festgestellte Verstöße, die nur potenziell eine Datenverletzung sein könnten, sollten gemeldet werden.
Forderungen der DatenschutzbehördenDie Datenschutzbehörden schlagen vor, den gesetzlichen Text so zu ändern, dass das BSI verpflichtet ist, sämtliche festgestellte Sachverhalte zu melden, die eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zur Folge haben könnten – nicht nur offensichtliche Fälle. Nur so könne eine vollständige Wahrnehmung datenschutzrechtlicher Aufsicht erfolgen.
2. Bündelung von MeldepflichtenDie Behörden empfehlen, ein integriertes Meldeverfahren einzuführen. Meldepflichtige Einrichtungen sollten über dasselbe System sowohl ihre Pflichten gegenüber dem BSI (nach NIS-2) als auch gegenüber den Datenschutzbehörden (nach DSGVO) erfüllen können – ohne doppelte Prozesse. Eine solche Bündelung würde Bürokratiekosten senken und die Effizienz der Abläufe erhöhen.
Aspekte zur praktischen UmsetzungDamit diese Forderungen in der Praxis greifen, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Wenn Sie als Betreiber einer kritischen oder wichtigen Einrichtung betroffen sind:
Die Digitalisierung erfordert zunehmend harmonisierte Regelwerke. Die Datenschutzbehörden der Länder machen deutlich: Ein isoliertes Betrachten von IT-Sicherheits- und Datenschutzpflichten ist nicht zielführend. Nur durch die Verknüpfung von NIS-2 und DSGVO in praktikablen, rechtssicheren Verfahren lassen sich Doppelstrukturen vermeiden sowie Sicherheit und Datenschutz effizient gewährleisten.
Ein integrierter Ansatz schützt Bürger:innen, Unternehmen und Behörden – und sorgt dafür, dass Deutschland den europäischen Anforderungen gerecht wird.
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