Die geplante Weitergabe von sensiblen Patientendaten an Behörden durch bestimmte Bundesländer sorgt für erhebliche Datenschutzbedenken. Fachverbände und psychologische Expertinnen und Experten warnen vor Vertrauensverlust, Stigmatisierung und erheblicher Gefährdung des Arzt- und Psychotherapeuten-Schweigeregimes.
Hintergrund und geplantes Vorgehen In einem aktuellen Gesetzesentwurf eines Landes ist vorgesehen, dass Gesundheits- und Behandlungsdaten von Personen in psychiatrischer Unterbringung an Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden dürfen, wenn behandelnde Ärztinnen oder Ärzte eine mögliche Gewalt- oder Fremdgefährdung einschätzen.
Weitere Bundesländer prüfen ähnliche Regelungen. Damit sollen laut Gesetzgeber Daten- und Informationsaustausch zwischen Ärztinnen/Ärzten sowie Sicherheitsbehörden gestärkt werden.
Kritikpunkte und Risiken aus Sicht der Psychologieverbände - Vertrauensverlust in Behandlungssysteme
Wenn Patientinnen und Patienten wissen, dass ihre Behandlungsdaten bei Sicherheitsbehörden landen können, könnten sie sich zurückziehen, Gespräche verweigern oder Diagnosen verschieben – was die Versorgung gefährdet. - Stigmatisierung psychisch Erkrankter
Psychische Erkrankungen werden nicht automatisch mit Gewaltbereitschaft gleichgesetzt – diese Gleichsetzung fördert das Vorurteil, Erkrankte seien grundsätzlich gefährlich. Studien zeigen, dass viele andere Faktoren (z. B. sozioökonomische Lage, Vorgeschichte) entscheidend sind. - Schweigepflicht und Datenschutz stehen auf dem Spiel
Ärztliche Schweigepflicht ist ein zentrales Prinzip im Gesundheitswesen. Ein automatisierter oder standardisierter Zugriff auf sensibele Daten durch Behörden könnte dieses Prinzip aushebeln. - Wirksamkeit unbewiesen
Aus Sicht der Verbände fehlt der Nachweis, dass solche Datenweitergaben tatsächlich präventiv wirken. Besser seien Präventions-, Teilhabe- und Versorgungsmaßnahmen als standardisierte staatliche Überwachungsmaßnahmen.
Datenschutzrechtliche Bewertung - Gesundheitsdaten gelten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als besondere Kategorien personenbezogener Daten, sie unterliegen strengeren Schutzanforderungen (Art. 9 DSGVO).
- Eine Verarbeitung ist nur erlaubt, wenn eine explizite Rechtsgrundlage – etwa gesetzlich vorgesehen oder mit ausdrücklicher Einwilligung – besteht.
- Wenn Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage oder sofern Zweckbindung, Transparenz oder Informationspflichten fehlen, besteht ein hohes Risiko datenschutzrechtlicher Verstöße.
Handlungsempfehlungen für Politik, Behörden und Gesundheits-Einrichtungen - Politik: Gesetzesinitiativen sollten sorgfältig abwägen, ob der Zugriff auf Gesundheitsdaten wirklich notwendig ist und ob Alternativen existieren.
- Behörden: Sollten prüfen, ob vorgesehene Datenweitergaben den Datenschutzgrundsätzen entsprechen – insbesondere Zweckbindung, Transparenz, Datenminimierung.
- Gesundheitseinrichtungen: Informieren Sie Patientinnen und Patienten über mögliche Datenflüsse und holen Sie ggf. ausdrücklich Einwilligungen ein. Prüfen Sie internal, wie Datenschutz und Schweigepflicht sichergestellt werden.
Der Plan zur Weitergabe sensibler Patientendaten an Behörden trifft auf massive Kritik – insbesondere von psychologischen Fachverbänden. Datenschutz, Vertrauensschutz und Versorgungsqualität dürften nicht zugunsten vermeintlicher Sicherheitsinteressen geopfert werden. Eine ausgewogene Diskussion sowie datenschutzkonforme Gestaltung bleiben unerlässlich.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz