Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nicht nur zur Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch zu deren dokumentierter Umsetzung.
Für die Geschäftsleitung bedeutet dies, dass sie nicht nur die Existenz von Maßnahmen überwachen, sondern auch deren Wirksamkeit nachvollziehbar dokumentieren muss.
Die Umsetzung und Dokumentation von Risikomanagementmaßnahmen ist daher ein zentraler Bestandteil der Schulungspflicht für Leitungsorgane.
Das Risikomanagement nach NIS-2 verfolgt zwei Hauptziele:
Die Kombination aus präventiver Planung und auditfähiger Dokumentation bildet die Grundlage für eine rechtssichere Unternehmensführung im Cyberbereich.
Grundprinzipien der UmsetzungDie Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen basiert auf mehreren zentralen Prinzipien:
Die Geschäftsleitung muss verstehen, welche Risiken bestehen und welche Bereiche betroffen sind.
Typische Risiken umfassen:
Die Identifikation erfolgt oft in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung, internen Prüfern oder externen Beratern, die Ergebnisse müssen jedoch von der Geschäftsleitung validiert werden.
2. RisikobewertungNicht jedes Risiko ist gleich relevant. Die Bewertung erfolgt anhand von Kriterien wie:
Die Geschäftsleitung entscheidet über Priorisierung und Budgetierung, um sicherzustellen, dass Ressourcen effizient eingesetzt werden.
3. Implementierung von MaßnahmenBasierend auf der Risikobewertung werden Maßnahmen definiert. Diese können sein:
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für Genehmigung, Ressourcenzuweisung und Monitoring der Umsetzung.
4. DokumentationDie Dokumentation ist entscheidend, um Nachweisfähigkeit und Auditfähigkeit zu gewährleisten. Sie sollte umfassen:
Die Dokumentation muss vollständig, nachvollziehbar und jederzeit abrufbar sein, um den Anforderungen von Aufsichtsbehörden zu genügen.
Rolle der Geschäftsleitung in der DokumentationDie NIS-2-Richtlinie macht deutlich, dass die Verantwortung nicht delegierbar ist.
Daher obliegt der Geschäftsleitung:
Ein formaler Beschluss oder eine schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsleitung wird in Audits häufig als Schlüsselnachweis anerkannt.
Praktische Umsetzung in UnternehmenIn der Praxis empfehlen sich folgende Vorgehensweisen:
Diese Maßnahmen gewährleisten sowohl Rechtssicherheit als auch operative Transparenz.
Die Umsetzung und Dokumentation von Risikomanagementmaßnahmen bildet das Herzstück der NIS-2-Compliance für Geschäftsleitungen.
Ohne diese dokumentierte Umsetzung kann eine Geschäftsleitung ihrer gesetzlichen Verantwortung nicht gerecht werden – unabhängig davon, wie gut die technischen Maßnahmen implementiert sind.
Risikomanagement ist somit nicht nur eine organisatorische Pflicht, sondern ein strategisches Führungsinstrument.
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