Online-Bewertungen und ihre rechtlichen Grenzen: Das Urteil des OLG Frankfurt und seine Folgen

In der digitalen Welt spielen Online-Bewertungen eine immer größere Rolle. Ob Restaurants, Handwerksbetriebe oder Arztpraxen – viele Verbraucher verlassen sich auf die Erfahrungen anderer, bevor sie eine Entscheidung treffen. Doch was passiert, wenn eine negative Bewertung nicht der Wahrheit entspricht oder sogar rufschädigend ist? Können Unternehmen sich dagegen wehren? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem wegweisenden Urteil (Az. 6 U 250/12) vom 27.06.2013. In diesem Beitrag erklären wir, was das Urteil bedeutet, welche Pflichten Bewertungsportale haben und welche Rechte Unternehmen sowie Verbraucher besitzen.

Die Bedeutung von Online-Bewertungen

Online-Bewertungen sind für viele Unternehmen ein entscheidender Faktor für ihren Erfolg. Positive Bewertungen können Neukunden anziehen und Vertrauen schaffen, während negative Kommentare abschreckend wirken. Viele Verbraucher recherchieren vor einem Kauf oder einer Dienstleistung im Internet und verlassen sich auf die Einschätzungen anderer Nutzer.

Doch nicht alle Bewertungen sind objektiv oder wahrheitsgemäß. Manchmal werden sie aus Frust verfasst, um einem Unternehmen zu schaden, oder sie stammen von Wettbewerbern, die absichtlich falsche Informationen verbreiten. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob und wie ein Unternehmen sich gegen unfaire oder unwahre Bewertungen zur Wehr setzen kann.

Der Fall vor dem OLG Frankfurt

In dem vor dem OLG Frankfurt verhandelten Fall hatte ein Unternehmen gegen ein Bewertungsportal geklagt. Der Grund: Eine negative Bewertung enthielt angeblich unwahre Tatsachenbehauptungen, die dem Ruf des Unternehmens schadeten. Das betroffene Unternehmen forderte das Portal auf, die Bewertung zu löschen, doch dieses verweigerte die Entfernung und verwies auf die Meinungsfreiheit.

Das Unternehmen war der Meinung, dass die Bewertung nicht nur unfair, sondern inhaltlich falsch sei. Es argumentierte, dass es durch die falschen Angaben Kunden verliere und einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleide. Das Bewertungsportal hingegen sah sich nicht in der Pflicht, die Bewertung zu überprüfen oder zu löschen, solange es keinen eindeutigen Nachweis für die Unwahrheit der Aussagen gebe.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt

Das OLG Frankfurt entschied, dass Bewertungsportale unter bestimmten Umständen für die Inhalte haften können, die von ihren Nutzern erstellt werden. Dies bedeutet, dass sie nicht einfach jede Bewertung online stehen lassen dürfen, sondern in bestimmten Fällen verpflichtet sind, sie zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen.

Das Gericht stellte klar, dass Portale eine sogenannte "Prüfpflicht" haben. Das bedeutet, dass sie spätestens dann aktiv werden müssen, wenn eine betroffene Person eine Bewertung als rechtswidrig meldet. Die Plattform muss dann überprüfen, ob die beanstandeten Aussagen unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Falls ja, muss die Bewertung gelöscht werden.

Warum ist dieses Urteil so wichtig?

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Unternehmen gegenüber Online-Bewertungsportalen. Es stellt sicher, dass Unternehmen nicht schutzlos falschen oder rufschädigenden Bewertungen ausgeliefert sind. Gleichzeitig wird aber auch die Meinungsfreiheit geschützt, denn Bewertungen dürfen nicht einfach ohne Prüfung gelöscht werden.

Das Urteil bringt mehr Verantwortung für die Betreiber von Bewertungsportalen mit sich. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Plattform nicht dazu genutzt wird, um falsche oder diffamierende Informationen über Unternehmen zu verbreiten. Tun sie dies nicht, können sie unter Umständen selbst haftbar gemacht werden.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, dass sie sich gegen unwahre Bewertungen wehren können. Falls eine Bewertung nachweislich falsche Tatsachen enthält oder rufschädigend ist, können sie das Bewertungsportal zur Löschung auffordern. Sollte das Portal nicht reagieren, kann es unter Umständen rechtlich belangt werden.

Unternehmen sollten daher regelmäßig ihre Online-Bewertungen prüfen und auf problematische Einträge reagieren. Falls eine Bewertung falsch oder beleidigend ist, sollten sie das Bewertungsportal kontaktieren und eine Überprüfung verlangen. Dabei kann es hilfreich sein, Beweise zu sammeln, die die Unwahrheit der Behauptungen belegen.

Falls das Portal die Entfernung verweigert, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. In vielen Fällen reicht schon ein anwaltliches Schreiben aus, um das Bewertungsportal zur Löschung zu bewegen.

Welche Rechte haben Verbraucher?

Auf der anderen Seite müssen auch Verbraucher ihre Rechte kennen. Sie dürfen natürlich ihre Meinung äußern und Unternehmen ehrlich bewerten. Allerdings dürfen sie keine falschen Tatsachen behaupten oder bewusst schädigende Bewertungen abgeben. Falls ein Unternehmen eine Bewertung als unwahr meldet, kann das Portal diese überprüfen und gegebenenfalls entfernen.

Verbraucher sollten darauf achten, dass ihre Bewertungen sachlich bleiben und auf tatsächlichen Erlebnissen beruhen. Unsachliche oder beleidigende Bewertungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In extremen Fällen können Unternehmen sogar Schadensersatz fordern, falls ihnen durch eine falsche Bewertung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Tipps für den Umgang mit Online-Bewertungen

Für Unternehmen:

  1. Überwachen Sie regelmäßig Ihre Online-Bewertungen.
  2. Reagieren Sie professionell auf berechtigte Kritik und nutzen Sie sie zur Verbesserung Ihrer Dienstleistungen.
  3. Falls eine Bewertung unwahr oder rufschädigend ist, melden Sie sie dem Portal und fordern Sie eine Prüfung.
  4. Sammeln Sie Beweise, um falsche Behauptungen zu widerlegen.
  5. Ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht, falls das Portal nicht reagiert.

Für Verbraucher:

  1. Schreiben Sie ehrliche und sachliche Bewertungen.
  2. Vermeiden Sie übertriebene oder beleidigende Aussagen.
  3. Falls Sie eine schlechte Erfahrung gemacht haben, schildern Sie diese objektiv.
  4. Falls Ihre Bewertung gelöscht wurde, erkundigen Sie sich beim Portal nach den Gründen.
  5. Seien Sie sich bewusst, dass unwahre oder schädigende Bewertungen rechtliche Folgen haben können.

Das Urteil des OLG Frankfurt zeigt, dass Bewertungsportale nicht einfach jede Bewertung online lassen dürfen, wenn sie als unwahr oder rufschädigend gemeldet wird. Unternehmen haben das Recht, sich gegen falsche Bewertungen zu wehren, während Verbraucher ihre Meinung äußern dürfen – solange sie sich an die Wahrheit halten.

Dieses Urteil sorgt für mehr Fairness und Schutz in der digitalen Welt. Bewertungsportale tragen eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden, und müssen sicherstellen, dass keine rufschädigenden oder unwahren Bewertungen online bleiben. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Unternehmen und Verbrauchern geleistet.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf


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