Mitbewerber dürfen bei Datenschutzverstößen klagen – Was bedeutet das für Unternehmen?

Datenschutz ist ein wichtiges Thema für Unternehmen und Verbraucher. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Mitbewerber gegen Unternehmen klagen können, wenn diese gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Das bedeutet, dass nicht nur Datenschutzbehörden, sondern auch Konkurrenten Verstöße melden und dagegen vorgehen können.

Was war der Anlass für die Entscheidung?

Ein Apotheker hatte gegen zwei Mitbewerber geklagt, die ihre Medikamente über Amazon verkauften. Er war der Meinung, dass dabei personenbezogene Daten von Kunden ohne deren Zustimmung verarbeitet wurden. Besonders betroffen waren sensible Gesundheitsdaten. Der Apotheker sah darin einen klaren Verstoß gegen die DSGVO.

Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden. Ein Gericht wies die Klage ab, ein anderes gab dem Apotheker recht. Deshalb musste der Bundesgerichtshof (BGH) klären, ob Mitbewerber überhaupt das Recht haben, solche Datenschutzverstöße vor Gericht zu bringen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der Fall wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet, weil es hier um die Auslegung der DSGVO ging. Der EuGH entschied: Datenschutzverstöße können nicht nur von Behörden geahndet werden, sondern auch von Mitbewerbern. Sie können eine Klage einreichen, wenn sie sich durch den Verstoß benachteiligt fühlen.

Diese Entscheidung ist sehr wichtig, weil sie bedeutet, dass Unternehmen in Zukunft nicht nur von Datenschutzbehörden überprüft werden, sondern auch von der Konkurrenz. Wer gegen die DSGVO verstößt, riskiert also nicht nur eine Geldstrafe, sondern kann auch von Mitbewerbern abgemahnt und verklagt werden.

Offizielle Quelle der Urteile:

Was bedeutet das für Unternehmen?

Unternehmen müssen jetzt noch genauer auf die Einhaltung der DSGVO achten. Denn die Gefahr, eine Abmahnung oder Klage zu bekommen, ist durch dieses Urteil gestiegen. Es reicht nicht mehr, sich nur vor Datenschutzbehörden zu schützen – auch Mitbewerber können Verstöße melden.

Das sind die wichtigsten Folgen:

  • Mehr Abmahnungen und Klagen: Unternehmen können jetzt nicht nur von Datenschutzbehörden, sondern auch von Konkurrenten abgemahnt werden.
  • Höheres Risiko für Strafen: Wer personenbezogene Daten unsauber verarbeitet, kann schnell in rechtliche Schwierigkeiten geraten.
  • Dringender Handlungsbedarf: Jedes Unternehmen sollte seine Datenschutzmaßnahmen überprüfen, um Probleme zu vermeiden.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Damit Unternehmen sicher sind und keine Klagen riskieren, sollten sie folgende Maßnahmen umsetzen:

1. Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen

Prüfen Sie, ob alle Prozesse in Ihrem Unternehmen den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Gibt es Stellen, an denen personenbezogene Daten unsauber verarbeitet werden? Falls ja, müssen diese verbessert werden.

2. Schulung der Mitarbeiter

Viele Datenschutzverstöße passieren, weil Mitarbeiter nicht genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Regelmäßige Schulungen helfen, Fehler zu vermeiden.

3. Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Jedes Unternehmen muss eine Datenschutzerklärung haben, die genau beschreibt, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Diese Erklärung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

4. Einholung von Einwilligungen

Personenbezogene Daten dürfen oft nur mit einer klaren Zustimmung der betroffenen Personen verarbeitet werden. Insbesondere bei sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen ist dies besonders wichtig.

5. Technische Maßnahmen zur Datensicherheit

Daten müssen nicht nur korrekt verarbeitet, sondern auch gut geschützt werden. Unternehmen sollten sichere IT-Systeme nutzen und Zugriffe auf Daten genau regeln.


Mitbewerber dürfen ab sofort Datenschutzverstöße abmahnen und sogar gerichtlich dagegen vorgehen. Das erhöht das Risiko für Unternehmen erheblich. Datenschutz ist damit nicht mehr nur ein Thema für Behörden, sondern auch für den Wettbewerb. Jedes Unternehmen sollte jetzt handeln, um teure Abmahnungen und Klagen zu vermeiden. Die wichtigste Maßnahme ist, die eigenen Datenschutzrichtlinien und -praktiken zu überprüfen und an die aktuellen Anforderungen anzupassen.

Wer sich an die DSGVO hält, schützt nicht nur seine Kunden, sondern auch sich selbst vor rechtlichen Problemen und finanziellen Schäden. Unternehmen sollten das Thema Datenschutz also ernst nehmen und aktiv verbessern, um keine bösen Überraschungen zu erleben. 

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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