Praxisübergabe und Datenschutz – was bei Patientendaten zu beachten ist

Wenn eine Arztpraxis oder psychotherapeutische Praxis übergeben wird, geht es nicht nur um Räume, Geräte und Verträge. Ein besonders sensibles Thema sind die Patientendaten.

Diese Daten gehören zu den besonders schützenswerten Informationen. Deshalb gelten bei einer Praxisübergabe strenge datenschutzrechtliche und berufliche Regeln.

Warum ist Datenschutz bei der Praxisübergabe so wichtig?

In einer Praxis werden viele persönliche und sensible Daten verarbeitet, zum Beispiel:

  • Gesundheitsdaten
  • Behandlungsdokumentationen
  • persönliche Angaben der Patienten

Diese Daten unterliegen nicht nur der DSGVO, sondern auch der ärztlichen Schweigepflicht.

Bei einer Praxisübergabe muss sichergestellt werden, dass:

  • die Daten geschützt bleiben
  • keine unbefugten Personen Zugriff erhalten
  • die Rechte der Patienten gewahrt werden

Wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich gilt:

  • Der bisherige Praxisinhaber bleibt zunächst verantwortlich für die Patientendaten
  • auch nach der Übergabe bestehen Pflichten, etwa zur Aufbewahrung und Löschung

Die Verantwortung endet also nicht automatisch mit dem Verkauf der Praxis.

Was passiert mit den Patientenakten?

Ein zentraler Punkt bei der Praxisübergabe sind die Behandlungsunterlagen.

Dabei gibt es zwei rechtlich zulässige Möglichkeiten:

1. Übergabe mit Einwilligung

Die einfachste Lösung ist die Zustimmung der Patienten.

Das bedeutet:

  • Patienten werden rechtzeitig informiert
  • sie entscheiden selbst über die Weitergabe ihrer Daten
  • die Einwilligung sollte dokumentiert werden

Nur wenn eine Einwilligung vorliegt, dürfen die Daten vollständig an den neuen Praxisinhaber übergeben werden.

2. Aufbewahrung ohne Einsicht („Zwei-Schrank-Modell")

Wenn keine Einwilligung vorliegt, gibt es eine Alternative:

  • Die Daten werden beim neuen Praxisinhaber gelagert
  • der Zugriff ist jedoch zunächst nicht erlaubt
  • Einsicht erfolgt nur, wenn der Patient zustimmt

Dieses Modell stellt sicher, dass die Daten geschützt bleiben und nicht unbefugt genutzt werden.

Informationspflicht gegenüber Patienten

Ein wichtiger Punkt ist die Transparenz.

Patienten müssen frühzeitig darüber informiert werden:

  • dass die Praxis übergeben wird
  • was mit ihren Daten passiert
  • welche Rechte sie haben

Diese Information ist verpflichtend und ein zentraler Bestandteil des Datenschutzes.

Typische Fehler vermeiden

Bei Praxisübergaben treten häufig Probleme auf:

  • fehlende oder verspätete Information der Patienten
  • Weitergabe von Daten ohne Einwilligung
  • unklare Zuständigkeiten
  • unzureichende Sicherung der Daten

Diese Fehler können zu Datenschutzverstößen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Was sollten Praxisinhaber beachten?

Für eine datenschutzkonforme Praxisübergabe sind folgende Schritte wichtig:

  • frühzeitige Planung
  • klare Regelung der Verantwortlichkeiten
  • Information der Patienten
  • Einholung von Einwilligungen
  • sichere Aufbewahrung der Daten

Eine strukturierte Vorbereitung hilft, Risiken zu vermeiden.

Die Praxisübergabe ist ein komplexer Prozess – besonders im Hinblick auf den Datenschutz.

Wichtig ist:

  • Patientendaten müssen besonders geschützt werden
  • eine Weitergabe ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt
  • Transparenz gegenüber Patienten ist verpflichtend

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen – ihr Schutz hat auch bei einer Praxisübergabe oberste Priorität.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Mit Sicherheit gut behandelt

×
Bleiben Sie informiert!

Hier haben Sie die Möglichkeit, für alle Blog-Beiträge, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen, Updates zu erhalten.

Damit verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr in Sachen Datenschutz!

 
Mythos DSGVO – „Personalisierte Werbung ist notwen...
Datenschutz in der Lieferkette - Auftragsverarbeit...

Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.