Rauchmelder mit Klima-Monitoring: Was Mieter*innen wissen müssen

Die Digitalisierung hält zunehmend Einzug in unseren Alltag – auch in Wohnimmobilien. Eine der neuesten Entwicklungen sind Rauchwarnmelder mit zusätzlichen Funktionen wie dem Klima-Monitoring. Diese Geräte erfassen nicht nur Rauch, sondern messen auch Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit. Die erhobenen Daten können an externe Dienstleister weitergeleitet und dort analysiert werden, um Bewohnerinnen beispielsweise Lüftungsempfehlungen zu geben. Doch was bedeutet das für den Datenschutz, und welche Rechte haben Mieterinnen?

Am 25. November 2024 veröffentlichte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) eine Stellungnahme zu diesem Thema. Diese klärt auf, welche Regeln für den Einsatz solcher Geräte gelten – und wo Mieter*innen ihre Zustimmung geben müssen.

Rauchmelder mit Zusatzfunktionen: Was steckt dahinter?

Die neuen Rauchwarnmelder können mehr als nur Rauch erkennen. Mit ihrer Klima-Monitoring-Funktion sammeln sie Daten wie:

  • Raumtemperatur
  • Luftfeuchtigkeit


Diese Daten werden an sogenannte Smart Reader im Haus übermittelt. Von dort aus können sie an externe Dienstleister weitergeleitet werden, die die Daten analysieren. Ziel ist es, Rückmeldungen wie Lüftungsempfehlungen an die Bewohner*innen zurückzugeben. Auf den ersten Blick scheint dies praktisch und hilfreich zu sein – doch der Umgang mit diesen Daten wirft wichtige Fragen auf.

Dürfen solche Geräte einfach eingebaut werden?

Die klare Antwort der LDI NRW lautet: Nein, wenn die Bewohnerinnen vorher nicht zugestimmt haben. Die Datenschutzregelungen sind in diesem Fall eindeutig. Ohne die freiwillige Einwilligung der Mieterinnen dürfen diese Zusatzfunktionen nicht aktiv sein. Das bedeutet:

  1. Geräte müssen zunächst ausgeschaltet bleiben.
    Beim Einbau dürfen die Zusatzfunktionen – Klima-Monitoring und Datenweiterleitung – nicht aktiv sein.
  2. Einwilligung vor der Aktivierung nötig.
    Bewohner*innen dürfen selbst entscheiden, ob sie die Zusatzfunktionen einschalten möchten. Diese Entscheidung muss freiwillig erfolgen. Es ist nicht erlaubt, die Zustimmung zur Nutzung der Funktionen an den Abschluss des Mietvertrags zu knüpfen.
  3. Neue Mieter*innen müssen erneut gefragt werden.
    Bei einem Mieterwechsel dürfen eingeschaltete Geräte nicht einfach übernommen werden. Auch hier ist eine vorherige Einwilligung notwendig.

Wann ist eine Einwilligung rechtlich wirksam?


Die Einwilligung zur Nutzung von Rauchmeldern mit Klima-Monitoring ist nur dann gültig, wenn sie freiwillig erfolgt. Das bedeutet:

  • Mieter*innen dürfen nicht unter Druck gesetzt werden.
  • Der Mietvertrag darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Funktionen aktiviert werden.
  • Bewohner*innen müssen umfassend darüber informiert werden, welche Daten gesammelt werden, wie sie verarbeitet werden und wofür sie genutzt werden.

Was bedeutet das für die Verarbeitung personenbezogener Daten?


Sobald die Zusatzfunktionen eingeschaltet sind, beginnen die Geräte, personenbezogene Daten zu sammeln. Dazu gehören Informationen wie die Raumtemperatur oder Luftfeuchtigkeit, die indirekt Rückschlüsse auf das Verhalten der Bewohner*innen zulassen können. Aus diesem Grund unterliegt die Verarbeitung dieser Daten strengen Vorgaben:

  • Transparenz: Bewohner*innen müssen genau wissen, welche Daten erfasst und verarbeitet werden.
  • Einwilligung: Ohne Zustimmung darf keine Datensammlung stattfinden.
  • Datenschutzfreundlicher Einbau: Die Geräte müssen so installiert werden, dass sowohl das Klima-Monitoring als auch die Datenweiterleitung standardmäßig deaktiviert sind.


Die LDI NRW hebt zudem hervor, dass Geräte mit separaten Aktivierungsoptionen (z. B. eine für die Klima-Funktion und eine für die Datenweiterleitung) nur dann datenschutzkonform sind, wenn beide Funktionen beim Einbau ausgeschaltet sind.

Pflichten für Vermieterinnen und Dienstleisterinnen

Nicht nur Mieterinnen, sondern auch Vermieterinnen stehen in der Verantwortung. Die LDI NRW rät Vermieter*innen dringend, sich an die geltenden Datenschutzvorgaben zu halten. Folgende Punkte sind besonders wichtig:

  1. Geräte korrekt installieren lassen
    Vermieterinnen, die Dienstleisterinnen mit dem Einbau der Rauchmelder beauftragen, müssen sicherstellen, dass die Datenschutzvorgaben eingehalten werden.
  2. Aufklärung der Mieter*innen
    Bevor die Zusatzfunktionen aktiviert werden, müssen Bewohner*innen informiert und ihre Zustimmung eingeholt werden.
  3. Verstöße vermeiden
    Die Datenschutzaufsichtsbehörde weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Regelungen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.

Fazit: Rechte der Mieter*innen stehen im Fokus

Die Einführung von Rauchmeldern mit Klima-Monitoring zeigt, wie wichtig ein bewusster Umgang mit moderner Technologie ist. Für Mieter*innen ist entscheidend zu wissen:

  • Niemand kann dazu gezwungen werden, die Zusatzfunktionen zu nutzen.
  • Der Datenschutz hat oberste Priorität.
  • Eine Einwilligung muss immer freiwillig und informiert erfolgen.


Vermieter*innen wiederum sollten darauf achten, die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die LDI NRW beobachtet die Entwicklung genau und steht sowohl Mieterinnen als auch Vermieterinnen beratend zur Seite. Moderne Technik kann den Alltag erleichtern – aber nur, wenn der Datenschutz nicht auf der Strecke bleibt.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: LDI Nordrhein-Westfalen


Landesbeauftragte rät Verbraucher*innen zu vorsich...
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Kontext d...

Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.