Recht auf Verschlüsselung

Noch immer kein geltendes Recht

Bereits im Februar des Jahres 2024 wurde online über den Referentenentwurf berichtet, der vorsah, das sogenannte Recht auf Verschlüsselung künftig rechtlich gesetzlich zu verankern. Der Entwurf geht auf den damaligen Bundesminister für Digitales und Verkehr zurück. Insbesondere sollten Anbieter in die Pflicht genommen werden, die Cloud-Services sowie E-Mail- oder Messenger-Dienste anbieten. Sie alle sollten, so der Entwurf, die als sicher geltende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in ihre Dienste integrieren, um die auf digitalem Wege erfolgende Kommunikation der Menschen vor Datenspionage, Zugriffen durch Unbefugte und Missbrauch zu schützen. Allerdings hat sich aus dem Entwurf bislang noch kein geltendes Recht entwickelt.

Vorbehalte der Politik

Um einen Referentenentwurf beurteilen zu können, muss man wissen, dass es sich dabei nur um einen Vorschlag handelt, den ein Ministerium der Bundesregierung unterbreitet. Er ist lediglich ein Plan, aber er hat noch keine rechtliche Wirkung. Dass der Entwurf zum Gesetz wird, setzt voraus, dass die für dieses Thema relevanten Ministerien sich auf eine gemeinsame Haltung einigen. Dann hat der Bundestag über die Gesetzesvorlage zu beraten und schließlich darüber abzustimmen. Das ist in Bezug auf dieses Thema noch nicht geschehen. Ein wesentlicher Grund dafür waren politische Meinungsverschiedenheiten. Gerade die Sicherheitsbehörden und auch das Bundesinnenministerium haben dem Entwurf nicht zugestimmt, sondern zeigten sich kritisch. Der Grund für ihre Skepsis ist in ihrer Befürchtung zu sehen, dass diese Verschlüsselung so wirkungsvoll sein könne, dass sie Ermittlungen behindern könnte.

Keine bestimmte Verschlüsselungstechnik vorgeschrieben

In der Folge ist digitalen Diensteanbietern in Deutschland nach wie vor kein Verschlüsselungsverfahren verbindlich vorgeschrieben. Für den Schutz der Kommunikation kann zwar auf die Vorgaben anderer Gesetze zurückgegriffen werden, etwa auf das Datenschutzrecht oder auf das Fernmeldegeheimnis, aber diese enthalten keine Vorgabe, dass eine bestimmte Verschlüsselungstechnik eingesetzt werden muss.

Mehr Infos zum Recht auf Verschlüsselung

Wir informieren Sie gern umfassend zum aktuellen Stand zum Thema „Recht auf Verschlüsselung" und zu alternativen Schutzmechanismen. Rufen Sie bitte einfach unter 09122 6937302 an, um Ihren persönlichen Termin zu vereinbaren. Oder senden Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und Ihre Fragen zu beantworten.

Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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