Schluss mit Cookie-Bannern?

2025 tritt neue Verordnung in Kraft

Kaum ist man auf einer neuen Internetseite, öffnet sich der häufig obligatorische Cookie-Banner und es gilt eine Entscheidung zu treffen. Welche Cookies möchte man hier zulassen, welche nicht? Internetsurferinnen und -surfer sind genervt von diesen ständigen Abfragen. Auch wer um die datenschutzrechtliche Bedeutung der Abfragen weiß, mag nicht immer wieder dieselben Fragen beantworten.

Einwilligungsverwaltungs-Verordnung

Tatsächlich handelt die Politik jetzt: Mit der sogenannten Einwilligungsverwaltungs-Verordnung, die auch unter dem Begriff Cookie-Banner-Verordnung bekannt ist, wurde auf der Grundlage von § 26 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz, kurz TDDDG, ein neuer Weg eröffnet. Künftig sollen Nutzerinnen und Nutzer ihre Einstellungen einmalig für alle Websites festlegen können und müssen dies nicht mehr auf jeder einzelnen Website tun. In der Praxis könnte das über einen Internetbrowser oder eine App realisiert werden. Dort könnte man seine Einstellungen hinterlegen, wofür ein sogenanntes Personal Information Management System, kurz PIMS, eingesetzt werden könnte.

Offizielle Anerkennung von PIMS-Diensten nötig

Die Bundesregierung verabschiedete diese Verordnung bereits im September 2024, auch der Bundesrat hat seine Zustimmung noch im selben Jahr gegeben. So konnte die Verordnung am 1. April 2025 in Kraft treten. Allerdings müssen die PIMS-Dienste offiziell anerkannt werden. Zudem müssen sie nutzerfreundlich und transparent sein, dürfen aber keine manipulativen Techniken einsetzen.

Websitebetreiber nehmen noch freiwillig teil

Ob Websitebetreiber diese Technologie nutzen, ist bislang ihnen selbst überlassen. Aber es wird diskutiert, ob es vielleicht nötig ist, eine Verpflichtung dazu einzuführen, damit die Userinnen und User tatsächlich entlastet werden. Während Datenschützer dadurch die Autonomie der Nutzerinnen und Nutzer als gestärkt ansehen, warnen Verbraucherschützer davor, dass sich bei einigen wenigen Anbietern der PIMS die Macht über diese Technologie konzentrieren könnte.

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Umsetzung?

Wenn Sie mehr über diese neue Technologie, insbesondere über die technischen sowie organisatorischen Aufgaben bei der Einführung wissen möchten, beraten wir Sie sehr gern. Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an oder schicken Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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