Praxisinhaber:innen, Ärzt:innen und Therapeut:innen stehen zunehmend vor der Entscheidung: Soll die Praxis in sozialen Netzwerken präsent sein? Der Praxistipp „Social Media" macht deutlich: Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber nur, wenn datenschutz- und berufsrechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Andernfalls entstehen erhebliche Risiken für die Privatsphäre von Patient:innen und rechtliche Haftungsfallen für die Praxis.
Verantwortlichkeit und Datenverarbeitung beim Betrieb von Social-Media-Seiten Wenn Sie für Ihre Praxis ein Profil auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder LinkedIn betreiben:
- Sie tragen als Praxisinhaber:in die datenschutzrechtliche Verantwortung für die dortigen Datenverarbeitungen.
- Nutzer:innen, die Ihre Seite besuchen, müssen über die Art und den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden – etwa durch Datenschutzhinweise, die für Social-Media-Kommunikation gelten.
- Schon private Profile erfordern besondere Vorsicht: Inhalte, Reichweite und Datenschutzoptionen sollten sorgfältig geprüft werden.
Grenzen des direkten Dialogs mit Patient:innen über Sozialen Medien Der Praxistipp warnt ausdrücklich davor, individuelle medizinische Beratungen oder Terminabsprachen über Direktnachrichten in Social Media abzuwickeln. Empfehlungen:
- Weisen Sie Nutzer:innen auf datenschutzkonforme Kommunikationswege hin (z. B. gesicherte Praxiskontakte via E-Mail oder Praxissoftware).
- Vermeiden Sie dadurch, dass Krankheitsdaten, Befunde oder sensible Informationen ungeschützt im Netz verbreitet werden.
Risiken durch Selbstoffenbarung und Einfluss auf Patientenverhalten Ein Social-Media-Auftritt wirkt – oft unaufhaltsam – als Einladung zur Interaktion:
- Patient:innen können sich dazu verleiten lassen, persönliche Gesundheitsdetails öffentlich oder per Nachricht mitzuteilen.
- Die Plattformen und deren Kommentar-, Freundschafts- oder Nachrichtenfunktionen müssen so konfiguriert sein, dass solche Selbstoffenbarungen nicht unkontrolliert geschehen.
- Nutzen Sie Privacy-Einstellungen, Beschränkungen für Beiträge oder Anfragegenehmigungen, um Risiken zu reduzieren.
Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten - Schweigepflicht: Als Heilberufspraxis müssen Sie sicherstellen, dass auf Social Media keine Informationen veröffentlicht werden, die gegen ärztliche oder therapeutische Schweigepflicht verstoßen.
- Datenschutz & Datensicherheit: Schützen Sie Ihre Kontodaten, verwenden Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung, regelmäßig wechselnde Passwörter.
- Verantwortung wächst mit Reichweite: Mit größerer Reichweite steigt das Risiko für Probleme – wer viele Follower hat, wird stärker beobachtet.
- Grenzen des Patientenverhältnisses: Halten Sie klare Grenzen zwischen öffentlicher Kommunikation und individuellen Betreuungsgesprächen.
- Selbstoffenbarung von Patient:innen: Seien Sie zurückhaltend mit Kommentaren oder Anreizen, die Patient:innen zu persönlichen Äußerungen motivieren.
- Normen im Kolleg:innenverhältnis: Pflegen Sie respektvolle Kommunikation auch online, besonders gegenüber Fachkolleg:innen.
- Grenzen der Fernbehandlung: Vermeiden Sie medizinische Empfehlungen oder Diagnosen im öffentlichen Bereich.
- Berufswidrige Werbung vermeiden: Nutzen Sie Social Media nicht zur unangemessenen Werbung – das kann berufsrechtlich kritisch sein.
Ein professioneller Social-Media-Auftritt kann Ihrer Praxis Sichtbarkeit verleihen und Patient:innen Orientierung bieten. Aber von Beginn an bedarf es klarer Regeln: Datenschutz, Schweigepflicht, technische Sicherheit und klare Grenzen zwischen öffentlicher Kommunikation und individuellen medizinischen Angeboten müssen strikt eingehalten werden.
Mit fundierter Planung, vorsichtiger Umsetzung und konsequenter Kontrolle können Sie Social Media sicher und sinnvoll in Ihre Praxisstrategie integrieren.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: Mit Sicherheit gut behandelt