Standort-Tracking bei Microsoft Teams – was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Die Arbeitswelt verändert sich. Viele Menschen arbeiten heute im Büro, im Homeoffice oder unterwegs. Damit die Zusammenarbeit besser funktioniert, nutzen Unternehmen digitale Tools wie Microsoft Teams. Eine neue Funktion sorgt dabei für Diskussionen: Standort-Tracking von Mitarbeitenden.

Doch was genau bedeutet das – und ist das überhaupt erlaubt?

Wie funktioniert das Standort-Tracking?

Microsoft Teams kann erkennen, ob sich ein Gerät im Büro befindet oder nicht. Dafür wird kein GPS verwendet, sondern das Firmen-WLAN.

Wenn sich Ihr Gerät mit dem Unternehmensnetzwerk verbindet, zeigt das System an:

  • im Büro
  • oder nicht im Büro (z. B. Homeoffice)

Das bedeutet: Es wird kein genauer Standort erfasst, sondern nur, ob Sie im Unternehmensnetzwerk sind.

Warum nutzen Unternehmen diese Funktion?

Unternehmen möchten die Zusammenarbeit verbessern, besonders in hybriden Teams. Die Standortanzeige kann dabei helfen:

  • zu sehen, wer im Büro ist
  • Meetings besser zu planen
  • spontane Abstimmungen zu erleichtern

Für viele Unternehmen klingt das praktisch. Für Beschäftigte kann es jedoch kritisch sein.

Ist das eine Form der Überwachung?

Auch wenn nur ein grober Standort angezeigt wird, kann die Funktion als Kontrolle wahrgenommen werden.

Denn daraus lässt sich erkennen:

  • wie oft Sie im Büro sind
  • wann Sie arbeiten
  • wie sich Ihr Arbeitsverhalten verändert

Wenn solche Daten ausgewertet werden, kann das schnell zu einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle führen.

Was sagt der Datenschutz?

Standortinformationen sind personenbezogene Daten. Deshalb gelten klare Regeln:

  • Daten dürfen nur erhoben werden, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt
  • Die Verarbeitung muss notwendig sein
  • Es dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie wirklich gebraucht werden

Eine umfassende oder dauerhafte Überwachung von Mitarbeitenden ist in der Regel nicht zulässig.

Einwilligung und Transparenz

Wenn Standortdaten genutzt werden sollen, ist es wichtig:

  • Sie müssen darüber informiert werden
  • Sie müssen wissen, welche Daten erfasst werden
  • Sie müssen wissen, wofür die Daten genutzt werden

In vielen Fällen ist eine Einwilligung erforderlich. Diese muss freiwillig erfolgen. Im Arbeitsverhältnis ist das jedoch oft schwierig, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Rolle des Betriebsrats

Gibt es in einem Unternehmen einen Betriebsrat, gilt:

  • Die Einführung solcher Funktionen muss mitbestimmt werden
  • Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist die Nutzung in der Regel nicht erlaubt
  • Es sollten klare Regeln zur Nutzung der Daten festgelegt werden

Der Betriebsrat schützt die Interessen der Beschäftigten.

Wichtig zu wissen

Die Standortfunktion ist:

  • nicht automatisch aktiv
  • muss bewusst eingeschaltet werden
  • darf nicht heimlich genutzt werden

Das bedeutet: Eine Nutzung ohne Wissen der Mitarbeitenden ist unzulässig.

Was sollten Sie tun?

Wenn in Ihrem Unternehmen Standort-Tracking eingeführt wird, sollten Sie:

  • nachfragen, welche Daten erhoben werden
  • klären, wie die Daten verwendet werden
  • prüfen, ob Sie zustimmen müssen
  • den Betriebsrat einbeziehen

Informieren Sie sich und nehmen Sie Ihre Rechte wahr.

Standort-Tracking in digitalen Tools kann die Zusammenarbeit erleichtern. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass daraus eine Form der Kontrolle wird.

Wichtig ist:

  • klare Regeln
  • Transparenz
  • Schutz der Privatsphäre

Digitale Lösungen dürfen die Arbeit unterstützen – aber nicht zur Überwachung führen. Datenschutz bleibt auch im Arbeitsalltag ein zentrales Thema.

Wenn Sie möchten, kann ich zusätzlich eine Checkliste für Arbeitnehmer zum Umgang mit Tracking am Arbeitsplatz erstellen. 

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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