Die Zahl der Supermärkte und Discounter, die Parkraumüberwachungsunternehmen mit der Kontrolle ihrer Parkplätze beauftragen, steigt stetig. Dabei kommen oft Videokameras zur Kennzeichenerfassung zum Einsatz. Doch was bedeutet das für Anwohner, die solche Parkplätze passieren müssen? Ist die Videoüberwachung zulässig, oder gibt es Datenschutzprobleme? Dieser Beitrag klärt auf.
Warum werden Kundenparkplätze videoüberwacht?Immer mehr Supermärkte setzen auf Kameras, um Dauerparker zu identifizieren. Hintergrund ist, dass einige Autofahrer Stellplätze blockieren oder sicherheitsrelevante Bereiche wie Feuerwehrzufahrten zuparken. Um dies zu verhindern, werden Kennzeichen erfasst und Verstöße geahndet.
Die eingesetzten Systeme unterscheiden sich jedoch von klassischer Videoüberwachung. Es wird keine durchgehende Aufzeichnung des Parkplatzes vorgenommen. Stattdessen erfasst die Kamera beim Ein- und Ausfahren lediglich das Kennzeichen eines Fahrzeugs. Bleibt das Auto länger als erlaubt, können Sanktionen folgen.
Ein spezieller Fall: Wenn Anwohner betroffen sindIn einem aktuellen Fall führte eine besondere Situation zu einer Beschwerde. Ein Anwohner bemerkte, dass er auf seinem Weg nach Hause zwangsläufig die videoüberwachte Zufahrt eines Einkaufszentrums passieren musste. Er fürchtete, dass er dabei von den Kameras erfasst und sein Kennzeichen gespeichert würde.
Da die Straße hinter dem Einkaufszentrum nur über das Parkplatzgelände erreichbar war, konnten auch andere Anwohner und Besucher dem Überwachungsbereich nicht ausweichen. Dies warf die Frage auf: Dürfen Anwohner ohne ihr Einverständnis erfasst werden?
Datenschutzrechtliche Bewertung der KennzeichenerfassungNach Prüfung der Sachlage stellte sich heraus, dass die eingesetzten Kameras datenschutzkonform arbeiten. Denn:
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO). In diesem Fall dient die Erfassung der ordnungsgemäßen Nutzung des Parkplatzes und damit einem legitimen Interesse des Supermarktes.
Rechte der Anwohner: Müssen sie die Erfassung akzeptieren?Da die Kennzeichen nur kurzfristig gespeichert und direkt nach der Durchfahrt gelöscht werden, liegt kein Datenschutzverstoß vor. Die Technik ermöglicht keine Rückschlüsse auf das individuelle Verhalten von Anwohnern oder deren Bewegungsprofile.
Das bedeutet:
In der Theorie könnten statt Kameras auch Kontrollpersonal eingesetzt werden. Doch dies wäre teurer und weniger effizient. Zudem würden regelmäßige manuelle Kontrollen zu mehr Unannehmlichkeiten für die Kunden führen. Daher bleibt die Kennzeichenerfassung eine datensparsame und praktikable Lösung.
Datenschutz und berechtigte Interessen in BalanceDie Videoüberwachung auf Kundenparkplätzen ist ein sensibles Thema. Während der Schutz der Privatsphäre wichtig ist, muss auch das legitime Interesse des Parkplatzbetreibers berücksichtigt werden. In diesem Fall hat sich gezeigt, dass die eingesetzte Technik im Einklang mit der DSGVO steht.
Für Anwohner bedeutet dies: Solange Kennzeichen nur kurzzeitig erfasst und nach der Durchfahrt gelöscht werden, gibt es keine Datenschutzprobleme. Wer dennoch unsicher ist, kann sich direkt an den Betreiber oder die Datenschutzbehörde wenden.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: Tätigkeitsbericht Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 2024
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