Was der Nachbar nicht filmen darf

Grenzen der Videoüberwachung

Mit dem Schild „Vorsicht Videoüberwachung!" wird an vielen Orten darüber aufgeklärt, dass beispielsweise die Besucherinnen und Besucher eines öffentlichen Gebäudes gefilmt werden. Und es ist gar nicht mehr so selten, dass auch Privatleute ihr Grundstück mit einer Videokamera überwachen. Doch Vorsicht: Die Grenze der Videoüberwachung ist die Grundstücksgrenze. Das Amtsgericht Gelnhausen hat vor Kurzem entschieden, dass Immobilienbesitzerinnen und -besitzer keine Kameras montieren dürfen, die sie elektronisch so einstellen können, dass sie auch das Nachbargrundstück filmen.

Damit sich daheim niemand beobachtet fühlen muss

Der Grund dafür ist, dass sich Nachbarn dadurch beobachtet fühlen können. Was nachvollziehbar ist. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Kamera tatsächlich auf das Nachbargrundstück gerichtet ist. Es ist bereits unzulässig, wenn die Kamera elektronisch auf das benachbarte Grundstück geschwenkt werden kann. Die Nachbarn müssen noch nicht einmal die Möglichkeit dulden, über die Grundstücksgrenze hinweg gefilmt zu werden.

Überwachungsdruck

In dem Fall, über den das AG Gelnhausen entschied, setze sich der Kläger dagegen zur Wehr, dass der Nachbar eine Videokamera unter dem Balkon montiert hatte. Es war zwar strittig, ob das Grundstück der klagenden Nachbarn tatsächlich aufgenommen werden könne, doch das sei – so das Amtsgericht – gar nicht das entscheidende Kriterium. Entscheidend sei, dass die Kamera Personen eigenständig verfolgen kann. Ob diese Funktion tatsächlich genutzt werde, ist dabei nicht von Bedeutung. Es reiche aus, dass die Nachbarn dies aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten befürchten. Dadurch entstehe ein Überwachungsdruck. Das heißt, es wird emotionaler und psychologischer Druck ausgeübt, weil sich die betroffenen Personen ständig überwacht fühlen.

Was dürfen Sie filmen?

Gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden betrachten wir den Einzelfall und geben Ihnen eine fundierte Empfehlung. Rufen Sie uns unter Telefon 09122 6937302 gern an oder schreiben Sie uns Ihre individuelle Nachricht. Wir beraten Sie sehr gern zum Thema Videoüberwachung.

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: der sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

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