Keine Pressefreiheit ohne Whistleblower
Informanden vor Repressalien schützen
Der Betrug mit Projekten aus dem Bereich der CO2-Vermeidung, bei dem Umwelt-Betrüger 750 Millionen Euro kassierten und auch die Erfahrungen von Whistleblower Sam Salehpour sind nur zwei Beispiele für die wichtige Rolle von Whistleblowern für die kritische Berichterstattung der Medien. Die Öffentlichkeit hätte von vielen Skandalen in Politik und Wirtschaft gar nicht, erst später oder in abgemilderter Form erfahren, wenn nicht verantwortungsbewusste Menschen die Medien informiert hätten – obwohl sie aufgrund dessen oft genug mit Repressalien zu rechnen hatten.
Schutz von Verbündeten
Zur Zusammenarbeit von Journalismus und Whistleblowern nahm nun Kosmas Zittel, Geschäftsführer des Whistleblower-Netzwerks, Stellung. Will man der Pressefreiheit den Rücken stärken, müsse man eben diese Kooperation erleichtern. Anlass seines Statements war der Tag der Pressefreiheit am 3. Mai 2024. Kosmas Zittel konstatiert, dass die Bundesregierung diesen Anspruch nicht erfülle, sofern Offenlegungen die Regierung oder deren Verbündete beträfen. Ein Beispiel: Im Fall Julian Assange hat die Bundesregierung bislang nicht klar artikuliert, dass hier die Pressefreiheit angegriffen werde und dass man zudem versuche, Whistleblower abzuschrecken. Die Bundesregierung habe bislang weder gegenüber Großbritannien noch gegenüber den USA Assanges Freilassung und die Beendigung seiner Verfolgung, die politisch motiviert sei, gefordert.
Mediale Offenlegungen nicht immer erwünscht
Auch in Deutschland, so Kosmas Zittel, wünsche man keine medialen Offenlegungen. Das zeige das Hinweisgeberschutzgesetz, das 2023 in Kraft getreten ist. So schütze es Whistleblower, wenn das öffentliche Interesse gefährdet sei, nur ausnahmsweise. Bei Angelegenheiten der nationalen Sicherheit fallen Whistleblower nicht unter den Schutz des Gesetzes. Zittel kritisiert außerdem, dass bei Behörden und Regierung kein Interesse daran bestehe, über interne Missstände in der Öffentlichkeit zu berichten.
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