KMU: Fokus Datenschutz – Folge 3

Einwilligungserklärung und Videoüberwachung

Mit den Themen Einwilligungserklärung und Videoüberwachung stehen in Folge 3 unserer Serie über den Datenschutz für kleine und mittlere Unternehmen zwei Bereiche im Mittelpunkt, die auch auf der emotionalen Ebene eine besondere Bedeutung haben, weil sie jedem die Verletzlichkeit der eigenen Daten vor Augen führen.

Einwilligungserklärung

Verarbeitet ein Unternehmen personenbezogene Daten, auf Basis einer notwendigen Einwilligung, sollte die Person, um deren Daten es sich handelt, damit einverstanden sein. Um das zu dokumentieren, sollte diese betroffene Person eine Einwilligungserklärung unterzeichnen. Selbstverständlich muss dies auf freiwilliger Basis geschehen. Zudem muss darüber informiert werden, welche Daten wie und zu welchem Zweck verarbeitet werden sollen. Dabei kann es beispielsweise um den Versand eines Newsletters gehen. Die Einwilligung kann schriftlich, elektronisch oder durch eine eindeutige Handlung gegeben werden. Die Verantwortlichen müssen allerdings nachweisen können, dass die betroffene Person die Einwilligungserklärung auch wirklich abgegeben hat. Daher ist eine schriftliche Einwilligung zu empfehlen.

Das gehört beispielsweise in die Einwilligungserklärung

  • Zunächst sollte deutlich zu erkennen sein, dass es um eine Einwilligungserklärung geht. 
  • Die Information sollte leicht zu verstehen und konkret sein.
  • Ihr soll eindeutig zu entnehmen sein, warum die personenbezogenen Daten überhaupt verarbeitet werden.
  • Wichtig ist auch ein Hinweis darauf, wie lange die Daten gespeichert werden sollen.
  • Nicht vergessen werden darf die Information, dass die Unterzeichnenden die Erklärung zu jedem Zeitpunkt widerrufen können.


Videoüberwachung

Ein datenschutzrechtlich betrachtet oft kritischer Bereich ist die Videoüberwachung. Technisch ist sie heute keine Herausforderung mehr, rechtlich allerdings sehr wohl. Sie ist nur zulässig, wenn ihr Einsatz gut zu begründen ist und eine entsprechende Datenschutzfolgeabschätzung (DS-FA) durchgeführt wurde. Bekannt sind Videoüberwachungen z. B. zur Überwachung von Kassenzonen und Einkaufsflächen in Geschäften.

Persönlichkeitsrechte respektieren

Die Überwachung mit einem Video greift so tief in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein, dass immer nachgewiesen werden muss, dass das Interesse der Verantwortlichen daran schwerer wiegt als die Interessen, insbesondere die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz


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