Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Bayerisches Verfassungsschutzgesetz eingereicht
Am 2. August 2024 haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Klimaaktivisten aus Bayern erneut Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese Beschwerde zielt darauf ab, die Befugnisse der Inlandsgeheimdienste hinsichtlich der Weitergabe persönlicher Daten an private Stellen zu begrenzen.
Kern der Beschwerde
Im Mittelpunkt der Beschwerde steht die Regelung, die es dem bayerischen Verfassungsschutz ermöglicht, persönliche Daten unter geringen Voraussetzungen an private Stellen wie Arbeitgeber oder Vermieter weiterzugeben. Die GFF argumentiert, dass dies das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen haben könnte, einschließlich Arbeitsplatzverlust und sozialer Ausgrenzung.
Hintergrund und Kritik
Die GFF betont, dass ein solcher Eingriff in die Privatsphäre nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein kann, beispielsweise zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr. Die Organisation kritisiert, dass die neue Regelung dem Verfassungsschutz ermöglicht, gesammelte Daten ohne Wissen der Betroffenen an Dritte weiterzugeben, was zu erheblichen persönlichen und beruflichen Nachteilen führen kann.
David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF, hebt hervor, dass diese Befugnis die demokratische Teilhabe gefährdet und die Privatsphäre der Bürger stark einschränkt. Er weist zudem darauf hin, dass Inlandsgeheimdienste in der Vergangenheit immer wieder versucht hätten, zivilgesellschaftliche Bewegungen als extremistisch zu diskreditieren.
Vorherige Verfassungsbeschwerde und Reformen
Dies ist bereits die zweite Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das BayVSG. Die erste Beschwerde führte 2022 zu einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das strengere Standards für die Arbeit der Inlandsgeheimdienste festlegte. Zwar verbesserte der bayerische Gesetzgeber daraufhin den Schutz der Privatsphäre in einigen Bereichen, senkte jedoch die Anforderungen für die Weitergabe von Informationen an private Stellen weiter ab, was die GFF nun erneut anfechtet.
Fazit
Die erneute Verfassungsbeschwerde verdeutlicht die anhaltende Kritik am Bayerischen Verfassungsschutzgesetz und die Befürchtungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Privatsphäre und die demokratische Teilhabe. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte wegweisend für den zukünftigen Umgang mit persönlichen Daten durch staatliche Behörden sein.
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