Zwischenbilanz 2024: Bußgelder des HmbBfDI in Höhe von 130.000 Euro

Bis Juli 2024 hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Bußgelder in Höhe von 130.000 Euro verhängt. Die Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstreckten sich über verschiedene Bereiche, von technischen Sicherheitsmängeln bis hin zu Datenschutzverletzungen im privaten Umfeld. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich ein deutlicher Anstieg der Verfahren.

1. Typische Verstöße und Bußgeldsummen

Die Verstöße betrafen unterschiedliche Datenschutzbereiche. Hier einige Beispiele:

- Verletzung der Löschpflichten und technische Sicherheitsmängel:

- Ein Werbeunternehmen musste 11.500 Euro zahlen, da es Daten nicht fristgerecht gelöscht und Sicherheitslücken in seiner IT hatte.

- Unrechtmäßige Speicherung von Ausweisdaten:

- Ein Hotel speicherte Personalausweisdaten ohne rechtliche Grundlage und wurde mit 16.000 Euro belangt.

- Technische Sicherheitslücken in Support-Systemen:

- Zwei Unternehmen mussten zusammen 45.000 Euro zahlen, da ihre Support-Ticket-Systeme unzureichend geschützt waren.

- Fehlerhafte Datenentsorgung:

- Ein Logistikunternehmen erhielt ein Bußgeld von 32.000 Euro, weil es Zustellerlisten nicht ordnungsgemäß entsorgt hatte.

- Verstöße gegen Meldepflichten:

- Ein Online-Händler meldete eine Datenpanne verspätet und wurde mit 6.000 Euro bestraft.

2. Datenschutzverletzungen im privaten und öffentlichen Sektor

- Missbrauch dienstlicher Datenbanken:

- Zwei Polizeibeamte erhielten Bußgelder, da sie dienstliche Datenbankabfragen zu privaten Zwecken durchführten.

- Unzulässige Foto- und Videoaufnahmen:

- Fünf Privatpersonen wurden belangt, da sie Personen ohne Einwilligung fotografierten oder filmten. Besonders gravierend war ein Fall, in dem eine Person heimlich Videoaufnahmen im Badezimmer ihrer Nachbarin machte.

3. Vergleich zu den Vorjahren

Die Zahl der abgeschlossenen Verfahren und die Höhe der Bußgelder zeigen eine steigende Tendenz:

- 2024 (bis Juli): 14 Verfahren, 130.000 Euro.

- 2023: 8 Verfahren.

- 2022: 15 Verfahren.

Dieser Anstieg verdeutlicht die zunehmende Durchsetzung der DSGVO und eine aktivere Verfolgung von Datenschutzverstößen.

4. Fazit

Die Zwischenbilanz des HmbBfDI zeigt, dass Datenschutzverstöße weiterhin konsequent verfolgt werden, sowohl im Unternehmens- als auch im Privatbereich. Unternehmen und Privatpersonen sollten ihre Datenschutzmaßnahmen regelmäßig überprüfen, um Bußgelder zu vermeiden. Die Behörde zeigt dabei, dass auch kleinere Verstöße, wie die verspätete Meldung von Datenpannen oder unzulässige Fotoaufnahmen, mit Sanktionen geahndet werden.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte 



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