Löschen oder zurückgeben
Sind die Verarbeitungstätigkeiten abgeschlossen, hat der Auftragsverarbeiter die ihm überantworteten personenbezogenen Daten zurückzugeben oder zu löschen. Wie der Auftragsverarbeiter mit den Daten umzugehen hat, entscheidet der Verantwortliche. Grundsätzlich sollen die Bedingungen der Vereinbarung dafür sorgen, dass – nachdem die vertraglich vereinbarten Leistungen abgeschlossen wurden – alle betroffenen personenbezogenen Daten adäquat geschützt sind.
Entscheidung soll vom Verantwortlichen revidiert werden können
Bereits bei Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags kann der Verantwortliche festlegen, ob die personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurückgegeben oder aber gelöscht werden sollen. Seine Entscheidung wird im Vertrag niedergelegt und dem Auftragsverarbeiter in Schriftform mitgeteilt. Im Auftragsdatenverarbeitungsvertrag – oder einem anderen Rechtsinstrument – sollte dem Verantwortlichen eingeräumt werden, dass er seine diesbezügliche Entscheidung noch vor dem Abschluss der Auftragsdatenverarbeitung revidieren darf. Auf welche Weise solche Weisungen erteilt werden, sollte im Vertrag definiert werden.
Löschung der personenbezogenen Daten
Besagt die Entscheidung des Verantwortlichen, dass die personenbezogenen Daten gelöscht werden sollen, hat der Auftragsverarbeiter zu gewährleisten, dass dies auf sicherem Wege geschieht – auch damit die Vorgehensweise Art. 32 Datenschutzgrundverordnung gerecht wird. Im Anschluss an die Löschung sollte der Auftragsverarbeiter bestätigen, dass diese fristgerecht und auf die vorgesehene Weise erfolgte.
Kopien der personenbezogenen Daten grundsätzlich ebenfalls löschen
Sämtliche Kopien der personenbezogenen Daten hat der Auftragsverarbeiter zu löschen. Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme: Geben das Recht der EU oder der Mitgliedstaaten vor, dass die Daten länger gespeichert werden müssen, ist dies zu berücksichtigen und die Löschung dementsprechend später vorzunehmen. Wissen Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter um so eine Vorgabe, haben sie ihren Vertragspartner darüber zu informieren.
Was ist nach der Auftragsverarbeitung zu tun?
Auch nach der Auftragsverarbeitung sind bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Insbesondere der Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert einige Aufmerksamkeit. Sehr gern beraten wir Sie auf individueller Ebene zu diesem Thema. Rufen Sie uns bitte unter Telefon 09122 6937302 an oder senden Sie uns Ihre Nachricht.
Ihr Team von Datenschutz Prinz
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