Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht eröffnet neue Anlaufstelle für KI und Digitalwirtschaft
Ansbach – Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat 2025 eine neue Anlaufstelle für künstliche Intelligenz (KI) und die Digitalwirtschaft geschaffen. Ziel ist es, Unternehmen und Betroffenen in Bayern bei der Umsetzung neuer EU-Datenschutzregelungen zu helfen.
Mit dem Jahreswechsel 2024/25 tritt in der EU eine neue Digitalgesetzgebung in Kraft. Dazu gehören die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) und der sogenannte Data Act (Datenverordnung). Beide Regelwerke bringen neue Pflichten für Unternehmen mit sich.
Herausforderungen für UnternehmenAb dem 2. Februar 2025 gelten erste Vorschriften der KI-Verordnung. Zum Beispiel müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Ab dem 12. September 2025 treten weitere Regelungen der Datenverordnung in Kraft. Diese betreffen unter anderem den Datenaustausch zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
Die Umsetzung dieser Gesetze stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups benötigen Unterstützung, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Neue Anlaufstelle für Beratung und UnterstützungUm Unternehmen und Betroffenen zu helfen, hat das BayLDA eine erste Anlaufstelle eingerichtet. Diese bietet:
- Beratung zur Umsetzung der neuen Vorschriften,
- Informationen zu Datenschutzfragen im Zusammenhang mit KI,
- Unterstützung bei der Anwendung der Datenverordnung.
Ein wichtiger Teil dieser neuen Struktur ist der KI-Beauftragte des BayLDA. Dieser Experte ist für die Sensibilisierung von Unternehmen verantwortlich und entwickelt Strategien zur Prüfung von KI-Systemen.
Zudem wurde der Bereich „Digitalwirtschaft" im Landesamt neu organisiert. Hier können Unternehmen rechtliche Fragen zu Datenschutz und KI klären. Auch Beschwerden oder Beratungsanfragen zur Nutzung personenbezogener Daten werden in diesem Bereich bearbeitet.
Unterstützung für Start-ups und KMUDas BayLDA möchte besonders kleinere Unternehmen und Start-ups unterstützen. Unter der Adresse https://www.lda.bayern.de/beratung finden diese ab sofort individuelle Beratungsangebote.
Hier können sich Unternehmen über die Anforderungen der neuen Gesetze informieren und praxisnahe Hilfestellungen erhalten. Das Ziel ist es, die Umsetzung der EU-Vorgaben so einfach wie möglich zu machen und gleichzeitig Innovationen zu fördern.
Zusammenarbeit mit der WirtschaftDas BayLDA arbeitet eng mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und den Industrie- und Handelskammern in Bayern zusammen. Gemeinsam sollen praxisnahe Lösungen entwickelt werden.
Michael Will, Präsident des BayLDA, erklärt:
„Datenschutz wird oft als Bürokratie missverstanden. Mit unserem Angebot wollen wir zeigen, dass Datenschutz ein Vorteil sein kann – für Unternehmen und Verbraucher."
Warum ist das wichtig?
Die neuen EU-Vorschriften sollen den Umgang mit KI und Daten sicherer machen. Gleichzeitig sollen sie Innovationen fördern und das Vertrauen der Verbraucher stärken. Mit seiner neuen Anlaufstelle leistet das BayLDA einen wichtigen Beitrag dazu, dass Unternehmen in Bayern die neuen Anforderungen erfolgreich umsetzen können.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht geht mit gutem Beispiel voran und bietet Unternehmen in Bayern gezielte Unterstützung. Besonders in Zeiten neuer Regelungen wie der KI-Verordnung und der Datenverordnung ist es wichtig, dass Unternehmen nicht allein gelassen werden.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, besuchen Sie https://www.lda.bayern.de. Dort finden Sie weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
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