Beschäftigtendatenschutz: Der Entwurf des Beschäftigtendatengesetzes im Detail
Am 8. Oktober 2024 veröffentlichten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium des Innern einen neuen Entwurf des Beschäftigtendatengesetzes. Der Vorschlag, derzeit in der Ressortabstimmung, soll die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis umfassender regeln, um Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen. Dabei geht es um mehr Transparenz, konkrete Vorgaben und eine Anpassung an technologische Innovationen wie künstliche Intelligenz (KI).
Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Inhalte und Auswirkungen gegeben.
Hintergrund: Der aktuelle Stand des BeschäftigtendatenschutzesAktuell basiert der Beschäftigtendatenschutz auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dieser regelt die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis nur abstrakt. Die DSGVO erlaubt Mitgliedsstaaten zwar, spezifischere Normen zu schaffen, doch der Versuch, ein umfassendes nationales Gesetz zu verabschieden, scheiterte bislang mehrfach. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2023 erklärte Teile des BDSG als unionsrechtswidrig, was die Unsicherheiten weiter verschärfte.
In der Praxis bleiben viele Fragen zur Zulässigkeit von Datenverarbeitungsschritten ungeklärt, etwa bei Bewerberdaten, Überwachungsmaßnahmen oder dem Einsatz neuer Technologien. Genau hier soll das neue Gesetz ansetzen.
Kernpunkte des EntwurfsEinwilligungserfordernisse
Eine Einwilligung als Rechtsgrundlage ist im Beschäftigungsverhältnis oft problematisch, da das Abhängigkeitsverhältnis die Freiwilligkeit infrage stellt. Der Entwurf präzisiert daher, in welchen Fällen eine Einwilligung typischerweise als freiwillig gilt. Dazu gehören:- die Nutzung von Fotos im Intranet,
- die Aufnahme in Geburtstagslisten oder
- die Teilnahme an Gesundheitsprogrammen.
Außerdem bleibt die Verwendung biometrischer Daten nur zulässig, wenn eine alternative Option ohne biometrische Erkennung besteht.
Verkürzung der Löschfristen für Bewerberdaten
Überwachung von Beschäftigten
Differenzierte Regelungen sollen die Überwachung am Arbeitsplatz klarer regeln. Neben allgemeinen Normen für Überwachungsmaßnahmen behandelt der Entwurf gezielt:- verdeckte Überwachungen,
- Videoüberwachung,
- Ortung per GPS und
- KI-basierte Überwachung.
- Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Missbrauch zu verhindern.
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Die Bedeutung für die Praxis
Der Gesetzentwurf soll Unternehmen und Datenschutzbeauftragten klare Leitlinien an die Hand geben und damit Entscheidungen über den Datenschutz im Arbeitsumfeld vereinfachen. Insbesondere die Regelungen zu Einwilligungen und Überwachungsmaßnahmen bieten konkrete Vorgaben, um Streitfälle zu minimieren.
Herausforderungen und der politische KontextOb der Entwurf Gesetzeskraft erlangt, ist ungewiss. Der Zusammenbruch der Ampelkoalition im November 2024 stellt viele Gesetzesprojekte infrage. Aufgrund der frühen Phase des Entwurfs ist es unwahrscheinlich, dass das Beschäftigtendatengesetz vor den Neuwahlen verabschiedet wird. Unternehmen sollten dennoch aufmerksam bleiben, da die Diskussion um den Entwurf auch zukünftige Gesetzgebungen beeinflussen dürfte.
Das Beschäftigtendatengesetz könnte eine entscheidende Neuerung im Bereich Datenschutz darstellen – mit klarem Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch wie so oft wird der politische Wille entscheiden, ob das Gesetz Realität wird.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
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