Bußgelder bis zu 20.000.000 Euro
Seit 2018 regelt die Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO, die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Damit wurden europaweit und in den einzelnen Mitgliedstaaten aber nicht nur neue Regeln, sondern auch Bußgelder bis zu 20.000.000 Euro eingeführt. Diese Bußgelder können verhängt werden, wenn Verantwortliche gegen die DSGVO verstoßen. Bei Unternehmen können sich die Bußgelder auch am weltweiten Vorjahresumsatz orientieren. Bis zu vier Prozent dieses Umsatzes können dann als Bußgeld verhängt werden. Das können empfindliche Summen sein, die den Geschäftserfolg durchaus infrage stellen können. Nicht immer müssen die Höchstsätze des Bußgeldkatalogs verhängt werden. Doch dass die Strafen empfindlich sind, ist durchaus gewünscht.
20 Millionen Bußgeld
Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder aber – bei Unternehmen – bis zu vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes kann beispielsweise in folgenden Fällen verhängt werden:
10 Millionen Bußgeld
Bis zu 10 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu zwei Prozent des globalen Vorjahresumsatzes kann das Bußgeld zum Beispiel in diesen Fällen betragen:
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Besondere Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
Neben den europaweit geltenden Sanktionen gelten weitere spezifische Vorschriften für Deutschland. Diese Bußgeldvorschriften definiert das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG. Die Höhe beträgt bei den folgenden Verstößen bis zu 50.000 Euro:
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten
Lassen Sie sich von diesen doch oft sehr empfindlichen Bußgeldern bei Verstößen gegen die DSGVO nicht verunsichern, sondern setzen Sie rechtzeitig auf unsere Beratung. Nehmen Sie Kontakt auf unter Telefon 09122 6937302 oder senden Sie uns Ihre Nachricht.
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