Bußgeldbescheid wegen unrechtmäßiger Datenabrufe aus Polizeidatenbanken rechtskräftig
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat ein rechtskräftiges Bußgeld gegen einen Polizisten verhängt, der unrechtmäßig auf polizeiliche Datenbanken zugegriffen hat. Diese Entscheidung folgt auf die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungen.
Hintergrund des FallsEin Polizist aus Mecklenburg-Vorpommern hatte aus Polizei-Datenbanken personenbezogene Daten von politisch Andersdenkenden abgerufen. Die Weitergabe dieser Daten an rechtsextreme Kreise konnte jedoch nicht nachgewiesen werden. Nach mehreren gescheiterten Versuchen der Betroffenen, eine strafrechtliche Verfolgung zu erzwingen, nahm der LfDI MV das ruhende Bußgeldverfahren wieder auf. Der daraufhin erlassene Bußgeldbescheid wurde gestern vor dem Amtsgericht Schwerin durch Rücknahme des Einspruchs rechtskräftig.
Stellungnahme des DatenschutzbeauftragtenSebastian Schmidt, LfDI MV, erklärte:
„Die Sicherheit sensibler Bürgerdaten muss oberste Priorität haben. Wenn staatliche Beschäftigte ihre dienstlichen Zugriffsrechte missbrauchen, um Bürgerinnen und Bürger auszuspionieren, ist dies ein gravierender Vertrauensbruch. Eine klare Sanktionierung ist ein wichtiges Signal – nicht nur an die Öffentlichkeit, sondern auch an die rechtschaffenen Beschäftigten im öffentlichen Dienst."
Auch wenn die Weitergabe der Daten nicht bewiesen werden konnte, war der unbefugte Zugriff auf die Datenbanken unstrittig. Diese Handlungen stellten keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit dar, für deren Verfolgung der LfDI MV zuständig ist. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.
Relevanz für den öffentlichen DienstEine frühere Entscheidung des OLG Rostock aus dem Jahr 2021 hatte die Anforderungen für die Verhängung von Bußgeldern verschärft. In der Folge wurden in vielen Behörden Maßnahmen wie technische Zugriffsbeschränkungen, verbesserte Protokollierungen und Schulungen verstärkt.
„Wer heute ohne dienstlichen Anlass auf Daten zugreift, muss mit einem Bußgeld rechnen", so Schmidt weiter. „Dies schulden wir nicht nur der Bevölkerung, sondern auch den vielen Beschäftigten, die rechtskonform handeln und das Vertrauen in den öffentlichen Dienst verdienen."
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
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