Wenn der falsche Mitarbeiter Zugriff auf vertrauliche Daten hat
Gemeinsame Laufwerke gehören in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Dort liegen Verträge, Personalunterlagen, Kundenlisten oder interne Dokumente.
Das Problem: Häufig wissen Beschäftigte nicht genau, wer auf welche Ordner zugreifen kann.
Eine aktuelle Information des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zeigt, dass gemeinsame Dateiablagen immer wieder zu Datenschutzverletzungen führen.
Dabei braucht es nicht einmal einen Hackerangriff. Schon falsch gesetzte Zugriffsrechte können ausreichen, damit vertrauliche Informationen für unberechtigte Personen sichtbar werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Eine funktionierende Dateiablage ist noch keine sichere Dateiablage.
Warum gemeinsame Dateiablagen zum Datenschutzrisiko werdenIn vielen Unternehmen wachsen Ordnerstrukturen über Jahre.
Neue Abteilungen entstehen, Beschäftigte wechseln ihre Aufgaben und zusätzliche Personen erhalten Zugriff auf bestehende Verzeichnisse.
Dabei werden Berechtigungen häufig erweitert, aber selten wieder eingeschränkt.
Ein Beispiel: Die Personalabteilung speichert eine Excel-Tabelle mit privaten Telefonnummern und Krankmeldungen in einem vermeintlich geschützten Ordner.
Tatsächlich wurde dieser Ordner inzwischen für weitere Abteilungen freigegeben.
Damit können Personen auf sensible Daten zugreifen, die diese Informationen für ihre Arbeit nicht benötigen.
Das kann bereits eine Verletzung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten darstellen.
Ein Ordnername sagt nichts über Zugriffsrechte ausEin häufiger Irrtum besteht darin, aus dem Namen eines Verzeichnisses auf dessen Sicherheit zu schließen.
Ein Ordner mit der Bezeichnung „Geschäftsführung" ist nicht automatisch nur für die Geschäftsführung zugänglich.
Entscheidend sind die tatsächlich eingerichteten Berechtigungen.
Diese sollten nach dem sogenannten Need-to-know-Prinzip vergeben werden.
Das bedeutet: Beschäftigte erhalten nur Zugriff auf Informationen, die sie für ihre Aufgaben benötigen.
Besonders wichtig ist dies bei Personalakten, Gesundheitsdaten, Kundendaten und vertraulichen Geschäftsinformationen.
Auch Microsoft SharePoint ist betroffenViele Unternehmen nutzen inzwischen Microsoft SharePoint oder vergleichbare Cloud-Plattformen.
Diese Systeme erleichtern die Zusammenarbeit, bringen aber ebenfalls Risiken mit sich.
Berechtigungen können beispielsweise auf unterschiedlichen Ebenen vergeben werden:
Dadurch entstehen schnell unübersichtliche Berechtigungsstrukturen.
Ein versehentlich freigegebenes Dokument kann unter Umständen von deutlich mehr Personen eingesehen werden als vorgesehen.
Zusätzlich sollten Unternehmen prüfen, ob und in welchem Umfang Zugriffe protokolliert werden können.
Solche Protokolle helfen bei der Aufklärung von Datenschutzvorfällen. Ihre Einrichtung und Auswertung müssen allerdings selbst datenschutzrechtlich zulässig sein.
Fehlende Protokolle erschweren die AufklärungEin weiteres Problem ist die fehlende Nachvollziehbarkeit von Zugriffen.
Bei klassischen Netzlaufwerken lässt sich häufig nicht zuverlässig feststellen, wer eine bestimmte Datei lediglich geöffnet oder gelesen hat.
Kommt es zu einer unzulässigen Freigabe, kann das Unternehmen deshalb möglicherweise nicht klären, ob tatsächlich jemand die Daten eingesehen hat.
Das erschwert die Bewertung einer Datenschutzverletzung.
Unternehmen müssen dann anhand der verfügbaren Informationen beurteilen, welche Risiken für betroffene Personen bestehen und ob eine Meldung nach Art. 33 DSGVO erforderlich ist.
Was Unternehmen jetzt tun solltenWir empfehlen, gemeinsame Dateiablagen und Cloud-Plattformen regelmäßig zu überprüfen.
Datenschutz Prinz unterstützt Unternehmen bei der Prüfung ihrer Dateiablagen, Berechtigungskonzepte und organisatorischen Datenschutzmaßnahmen.
Dabei betrachten wir gemeinsam mit Ihrer IT, welche Zugriffsrechte erforderlich sind, wie Änderungen dokumentiert werden und welche Regeln Beschäftigte im Alltag benötigen.
Auch die Bewertung bestehender SharePoint-Strukturen und die Einführung geeigneter Lösch- und Kontrollprozesse können Teil dieser Prüfung sein.
Fazit: Kleine Fehler können große Datenschutzprobleme verursachenDatenpannen durch Dateiablagen entstehen häufig nicht durch aufwendige Angriffe, sondern durch alltägliche organisatorische Fehler.
Zu viele Zugriffsrechte, fehlende Zuständigkeiten und unkontrollierte Dateifreigaben können bereits ausreichen.
Prüfen Sie deshalb regelmäßig, wer auf welche Informationen zugreifen darf.
Ein klares Berechtigungskonzept schützt personenbezogene Daten, erleichtert die Zusammenarbeit und reduziert das Risiko unnötiger Datenschutzverletzungen.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: BayLFD - Kurzinfo 65
Hier haben Sie die Möglichkeit, für alle Blog-Beiträge, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen, Updates zu erhalten.
Damit verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr in Sachen Datenschutz!
Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.