Wenn Spielzeug mehr weiß, als Eltern vermuten
Smarte Spielzeuge gehören inzwischen in viele Kinderzimmer. Hörspielboxen, interaktive Lernstifte, sprechende Puppen oder KI-gestützte Roboter sollen Kinder unterhalten und beim Lernen unterstützen.
Doch was viele Eltern nicht wissen: Einige dieser Geräte sammeln Daten darüber, wie Kinder mit ihnen spielen.
Eine Untersuchung der Universität Basel aus dem Jahr 2024 zeigt, dass bestimmte Smart Toys umfangreiche Nutzungsdaten erfassen und an Hersteller übertragen.
Für Unternehmen, die solche Produkte entwickeln oder vertreiben, stellt sich deshalb eine wichtige Frage: Wie viel Datensammlung ist bei Kinderspielzeug tatsächlich notwendig?
Was die Untersuchung über Smart Toys zeigtDie Forschenden untersuchten zwölf vernetzte Spielzeuge. Dazu gehörten unter anderem die Toniebox, der Lernstift Tiptoi und weitere digitale Spielangebote.
Bei der Toniebox stellten sie fest, dass Nutzungsinformationen erfasst werden können. Dazu gehört beispielsweise, wann eine Figur aktiviert wird, wann die Wiedergabe stoppt und welche Stellen erneut abgespielt werden.
Aus solchen Informationen können Rückschlüsse auf Interessen und Nutzungsgewohnheiten entstehen.
Die Forschenden kritisierten außerdem teilweise unzureichende Transparenz und Sicherheitsmaßnahmen.
Wichtig ist die Unterscheidung: Nicht jedes Smart Toy sammelt dieselben Daten. Auch bedeutet die Erfassung von Nutzungsdaten nicht automatisch, dass ein Hersteller einzelne Kinder persönlich identifiziert.
Der Hersteller Tonies erklärte zu der damaligen Untersuchung, dass gerätebezogene Daten zur Verbesserung der Produkte verwendet und aggregiert ausgewertet würden. Auch verwies er auf eingesetzte Verschlüsselung.
Warum Kinderdaten besonders geschützt werden müssenKinder können häufig noch nicht einschätzen, welche Folgen die Weitergabe persönlicher Informationen haben kann.
Deshalb sieht die DSGVO für personenbezogene Daten von Kindern einen besonderen Schutz vor.
Bei Smart Toys können unterschiedliche Daten entstehen:
Werden diese Informationen einer Person zugeordnet oder kann eine Person dadurch identifiziert werden, handelt es sich um personenbezogene Daten.
Besonders kritisch wird es, wenn Unternehmen daraus langfristige Verhaltensprofile erstellen.
Auch KI-Spielzeug bringt neue RisikenMit künstlicher Intelligenz entstehen zusätzliche Möglichkeiten.
Spielzeuge können Gespräche führen, Fragen beantworten und auf das Verhalten von Kindern reagieren.
Dafür werden teilweise Mikrofone, Cloud-Dienste oder externe KI-Anbieter eingesetzt.
Unternehmen müssen deshalb genau prüfen, welche Informationen übertragen werden und ob die Verarbeitung tatsächlich erforderlich ist.
Besonders wichtig sind klare Grenzen bei Sprachaufnahmen, der Speicherdauer und der Weitergabe an Dritte.
Ein technisch mögliches Nutzerprofil ist noch lange kein datenschutzrechtlich zulässiges Nutzerprofil.
Was Sie tun sollten:Hersteller, Anbieter und Betreiber vernetzter Spielzeuge sollten ihre Datenschutzprozesse regelmäßig überprüfen.
Wir empfehlen Unternehmen, Datenschutz bei vernetzten Produkten bereits während der Entwicklung zu berücksichtigen.
Datenschutz Prinz unterstützt dabei, Datenflüsse zu analysieren, Rechtsgrundlagen zu prüfen und technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen festzulegen.
Gerade bei Produkten für Kinder sollten Datenschutz und IT-Sicherheit von Anfang an zusammen gedacht werden.
Fazit: Smart Toys brauchen klare DatenschutzregelnDie Untersuchung zeigt, dass vernetztes Spielzeug weit mehr Informationen erfassen kann, als auf den ersten Blick erkennbar ist.
Nicht jede Datenerhebung ist automatisch unzulässig. Entscheidend sind Zweck, Umfang, Transparenz und Sicherheit.
Für Unternehmen gilt deshalb: Wer intelligente Produkte für Kinder entwickelt, trägt eine besondere Verantwortung für deren Privatsphäre.
Datenschutz sollte dabei kein nachträglicher Zusatz sein, sondern ein fester Bestandteil des Produkts.
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