Ein Videointerview verarbeitet Daten wie Stimme, Gesicht und Mimik. Diese Informationen zählen zu den personenbezogenen Daten. Wenn diese Daten technisch aufgezeichnet oder analysiert werden, greifen zusätzliche Datenschutzregeln. Daher ist es wichtig, klar zu regeln, wie solche Interviews stattfinden und auf welcher Grundlage die Daten verarbeitet werden.
Welche Rechtsgrundlagen kommen in Frage?
Für die Verarbeitung der Daten im Videointerview gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Einwilligung: Der Bewerber muss freiwillig zustimmen, dass Bild und Ton im Interview verarbeitet (und ggf. aufgezeichnet) werden.
- Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen: Wenn das Videointerview ein Teil des Auswahlverfahrens ist, kann die Verarbeitung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gerechtfertigt sein, sofern die Datenverarbeitung erforderlich ist.
- Wichtig ist: Die Einwilligung darf nicht erzwungen sein – also das Interview darf nicht nur unter der Bedingung angeboten werden, dass der Bewerber zustimmt.
Aufgezeichnete Videointerviews – kritisch zu betrachten
Wenn ein Videointerview aufgezeichnet wird (also Bild und Ton gespeichert werden), verstärkt sich die datenschutzrechtliche Verantwortung:
- Es muss genau geprüft werden, in welchem Umfang die Aufnahme ausgewertet wird – z. B. nur zur Nachbereitung oder mit automatischen Analysetools.
- Je größer die Auswertung und Automatisierung, desto höher das Risiko für den Bewerber – und desto strenger muss der Datenschutz sein.
- In vielen Fällen sind Echtzeit-Interviews ohne Aufzeichnung aus datenschutzrechtlicher Sicht weniger problematisch.
Was gehört unbedingt zu einem datenschutzgerechten Videointerview?
Damit das Verfahren den Anforderungen entspricht, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Datenschutzhinweise
Bewerber müssen klar und verständlich informiert werden über Art der Datenverarbeitung, Zweck, Speicherdauer und Rechte wie Auskunft oder Löschung. - Auftragsverarbeitung & Verträge
Unternehmen sollten mit den Dienstanbietern (z. B. Anbieter von Videokonferenz-Tools) vertraglich regeln, dass diese die Daten nur im Auftrag verarbeiten und Sicherheitsstandards einhalten. - Datensicherheit
Technische und organisatorische Maßnahmen sind Pflicht: sichere Übertragungswege, Zugangsschutz, Verschlüsselung, eingeschränkter Zugriff. - Einzelfallprüfung
Es darf nicht pauschal gesagt werden, dass Videointerviews immer datenschutzkonform sind. Jedes Verfahren muss individuell geprüft werden – z. B. ob eine Aufzeichnung wirklich nötig ist.
Worauf sollten Bewerber achten?
- Ob sie zur Teilnahme an einem Videointerview aufgefordert werden, sollte klar sein – und sie sollten die Wahl haben, ob das Gespräch persönlich oder digital stattfindet.
- Es ist legitim, nachzufragen, ob das Gespräch aufgezeichnet wird und wofür die Daten verwendet werden.
- Kandidaten sollten auch prüfen, ob technische Anbieter sicher sind (Serverstandorte, Verschlüsselung, Datenschutzvereinbarungen).
Videointerviews bieten Vorteile – wie Zeitersparnis und flexible Kommunikation. Aber besonders bei sensiblen Daten wie Bild und Ton ist Datenschutz essenziell. Ein wirksames Verfahren braucht transparente Einwilligung, technische Sicherheit, klare Datenschutzinformationen und eine sachgerechte rechtliche Basis. Nur so sind Bewerbungen per Video nicht nur modern, sondern auch rechtskonform.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz