Automatisierte Entscheidung laut DSGVO
Der Europäische Gerichtshof, kurz EuGH, fällte Ende 2023 ein Urteil zur Problematik des Schufa-Scorings. Bei diesem Verfahren wird ein Zahlenwert berechnet, dem man entnehmen kann, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt. Für Unternehmen und auch für Banken ist dieser Wert sehr hilfreich, wenn sie entscheiden müssen, ob sie zu einer bestimmten Person Geschäftsbeziehungen aufnehmen – also zum Beispiel einen Verkaufsabschluss machen oder einen Kredit vergeben.
Score ist durch menschliche Prüfung zu ergänzen
Der EuGH ging davon aus, dass Entscheidungen von Unternehmen, die im Kern auf dem Schufa-Score basieren, nach der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, als automatisierte Entscheidungen anzusehen sind. Damit sind diese Entscheidungen nur eingeschränkt zulässig. Der Grund dafür ist, dass davon betroffene Personen sehr stark beeinflusst werden – und zwar, ohne dass ein menschlicher Entscheidungsträger involviert ist. Das wiederum bedeutet für die handelnden Unternehmen und Banken, dass ihre Entscheidung nicht allein von dem Schufa-Score gesteuert werden darf. Vielmehr ist eine Prüfung durch einen Menschen vorgeschrieben. Außerdem müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden.
Transparente Entscheidungsprozesse
Der Gerichtshof wies zudem darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch darauf haben, dass bezüglich solcher Entscheidungsprozesse Transparenz herrscht. Ihnen muss erklärt werden, auf welchen Kriterien solche Scores fußen. Das hat die Schufa zu leisten. Dabei ist auch auf eine verständliche Darstellung zu achten. Auf diesem Wege sollen Menschen davor geschützt werden, dass ihre Bonität – und damit ihr Leben – auf der Grundlage von für sie nicht erkennbaren Algorithmen bewertet wird.
Recht auf Auskunft
Anfang 2025 traf der Europäische Gerichtshof eine weitere Entscheidung, die bestätigte, dass die Betroffenen ein noch höher einzuschätzendes Recht auf diesbezügliche Auskunft haben. Die Unternehmen haben ihnen zu erklären, welche ihrer Daten im Zusammenhang mit einer automatisierten Bewertung genutzt werden. Außerdem sind sie darüber zu informieren, auf welche Weise das Ergebnis berechnet wird. Über die praktischen Auswirkungen dieser Urteile gibt es einen intensiven Diskurs unter Fachleuten. Festhalten kann man bereits, dass die Banken höhere Aufwände im Bereich der Dokumentation ihrer Entscheidungen haben. Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen haben nun bessere Chancen, Entscheidungen von Banken und Unternehmen anzufechten.
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