Wenn Patientinnen oder Patienten die Arztpraxis wechseln, brauchen sie oft ihre Behandlungsunterlagen. Aber welche Regeln gelten für die Herausgabe dieser Dokumente? Hier erklären wir, was Sie wissen müssen.
Wer hat das Recht auf die Patientenakte?Patientinnen und Patienten haben das Recht, eine Kopie ihrer Behandlungsunterlagen zu bekommen. Das steht in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), genauer in Artikel 15. Die Arztpraxis muss diese Anfrage erfüllen, egal aus welchem Grund sie gestellt wird.
Wie schnell muss die Praxis die Unterlagen herausgeben?Die Praxis muss die Kopie der Patientenakte innerhalb eines Monats bereitstellen. Das ist wichtig, damit die Behandlung in der neuen Praxis reibungslos weitergehen kann. Ärztinnen und Ärzte sollten hier gut mit den neuen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten.
Muss ich für die Kopie zahlen?Nein, die erste Kopie der Behandlungsunterlagen ist kostenlos. Das ist gesetzlich geregelt. Falls weitere Kopien gewünscht werden, kann die Praxis dafür eine Gebühr verlangen. Aber für die erste Kopie dürfen keine Kosten entstehen.
Wie erhalte ich meine Unterlagen?Der Zugriff auf die Patientenakte ist ein wichtiges Recht. Ärztinnen und Ärzte müssen sicherstellen, dass die Unterlagen pünktlich und ohne Kosten für die erste Kopie bereitgestellt werden. Das hilft den Patientinnen und Patienten und sorgt für eine gute medizinische Betreuung.
Mit diesen Infos sind Patientinnen und Patienten sowie Arztpraxen gut vorbereitet!
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: Mit Sicherheit gut behandelt
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