Mit dem Frühling beginnt für zahlreiche Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die neue Saison. In Deutschland sind knapp 900.000 Mitglieder im Bundesverband der Kleingartenvereine organisiert. Neben gärtnerischen Tätigkeiten spielen auch organisatorische Aspekte eine wichtige Rolle im Vereinsleben. Besonders der Umgang mit personenbezogenen Daten erfordert dabei besondere Aufmerksamkeit.
Öffentliche Aushänge und DatenschutzIn vielen Kleingartenanlagen ist es üblich, Informationen wie Protokolle von Mitgliederversammlungen oder Ankündigungen in Schaukästen auszuhängen. Diese Schaukästen sind oft für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, weist darauf hin, dass hierbei besondere Vorsicht geboten ist:
„Besondere Rücksichtnahme gilt, wenn Papieraushänge ins Spiel kommen, etwa in einem öffentlich zugänglichen Schaukasten."
Nicht jedes Vereinsmitglied möchte, dass persönliche Daten wie Name oder Anträge öffentlich einsehbar sind. Der Kleingarten dient vielen als Rückzugsort, und ungewollte Besuche aufgrund öffentlich gemachter Informationen können als störend empfunden werden.
Fallbeispiel: Veröffentlichung von VersammlungsprotokollenEin konkreter Fall verdeutlicht die Problematik: Ein Kleingartenverein hängte das Protokoll der Jahreshauptversammlung in einem öffentlich zugänglichen Schaukasten aus. In diesem Protokoll waren die Namen der Antragstellerinnen und Antragsteller vermerkt. Ein betroffenes Mitglied beschwerte sich daraufhin bei der LDI NRW. Die Behörde sah hierin einen Verstoß gegen den Datenschutz, da für die Offenlegung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit keine rechtliche Grundlage bestand.
Empfehlungen für KleingartenvereineUm datenschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden, sollten Kleingartenvereine folgende Maßnahmen berücksichtigen:
Die LDI NRW stellt zudem die Broschüre „Datenschutz im Verein" bereit, die weiterführende Informationen und Handlungsempfehlungen enthält.
Datenschutz ist auch im Vereinsleben von großer Bedeutung. Kleingartenvereine sollten sicherstellen, dass personenbezogene Daten ihrer Mitglieder geschützt werden und nicht unbedacht öffentlich gemacht werden. Durch bewussten Umgang mit Informationen und die Nutzung sicherer Kommunikationswege können Vereine das Vertrauen ihrer Mitglieder stärken und rechtliche Konsequenzen vermeiden.
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