Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet: Rechtliche Grundlagen und Risiken

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter im Internet ist ein sensibles Thema, das sowohl rechtliche als auch ethische Fragen aufwirft. Oftmals werden solche Daten im Zuge persönlicher Auseinandersetzungen oder aus dem Bedürfnis heraus, vermeintliches Unrecht öffentlich zu machen, ins Netz gestellt. Doch wann ist eine solche Veröffentlichung zulässig, und welche Konsequenzen kann sie nach sich ziehen?

Rechtliche Grundlagen der Datenveröffentlichung

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt jede Veröffentlichung personenbezogener Daten eine Verarbeitung dar, die einer rechtlichen Grundlage bedarf. In den meisten Fällen kommen hierfür zwei Grundlagen in Betracht:

  1. Einwilligung der betroffenen Person: Liegt eine ausdrückliche Zustimmung vor, ist die Veröffentlichung zulässig.
  2. Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen: Hierbei muss eine Abwägung zwischen dem Interesse des Veröffentlichenden und den Rechten der betroffenen Person erfolgen.

In der Praxis ist es jedoch selten, dass Betroffene einer Veröffentlichung zustimmen. Daher stützen sich viele auf das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Doch diese Grundlage ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Wann liegt ein berechtigtes Interesse vor?

Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn jemand die Öffentlichkeit über Missstände informieren möchte. Allerdings reicht dieses Interesse allein nicht aus. Die Veröffentlichung muss zudem erforderlich sein, um den beabsichtigten Zweck zu erreichen, und es dürfen keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem dürfen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht betont, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet in der Regel nicht auf das berechtigte Interesse gestützt werden kann und daher meist rechtswidrig ist. Insbesondere, wenn die Veröffentlichung dazu dient, persönlichen Unmut auszudrücken oder Druck auf Dritte auszuüben, fehlt es oft an einer tragfähigen rechtlichen Grundlage.

Beispiele aus der Praxis

In der Vergangenheit gab es zahlreiche Fälle, in denen Personen nach persönlichen Streitigkeiten Daten Dritter im Internet veröffentlichten. Beispielsweise haben Eltern über angeblich ungerechte Behandlungen ihrer Kinder durch namentlich genannte Lehrkräfte berichtet oder Kunden haben negative Erfahrungen mit bestimmten Mitarbeitern öffentlich gemacht. Solche Handlungen können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mögliche Konsequenzen bei unzulässiger Veröffentlichung

Wer personenbezogene Daten ohne rechtliche Grundlage veröffentlicht, riskiert:

  • Löschungsanordnungen: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde kann die Entfernung der veröffentlichten Daten anordnen.
  • Verwarnungen: Bei Verstößen kann eine offizielle Verwarnung ausgesprochen werden.
  • Bußgelder: In schwerwiegenden Fällen können erhebliche Geldstrafen verhängt werden.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in der Vergangenheit in solchen Fällen entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Empfehlungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet

  1. Prüfen Sie die Notwendigkeit: Überlegen Sie genau, ob die Veröffentlichung personenbezogener Daten wirklich erforderlich ist und ob es keine milderen Mittel gibt, um Ihr Anliegen zu kommunizieren.
  2. Respektieren Sie die Privatsphäre: Auch wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie die Rechte und die Privatsphäre anderer respektieren.
  3. Suchen Sie alternative Wege: Statt personenbezogene Daten öffentlich zu machen, können Sie andere Wege wählen, um auf Missstände hinzuweisen, wie beispielsweise den direkten Dialog oder offizielle Beschwerdewege.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter im Internet ist rechtlich heikel und sollte mit größter Vorsicht gehandhabt werden. Ohne eine solide rechtliche Grundlage kann eine solche Handlung nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für den Veröffentlichenden selbst erhebliche Konsequenzen haben. Es ist daher ratsam, stets die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und im Zweifel auf die Veröffentlichung zu verzichten.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 

Quelle: Tätigkeitsbericht 2024 BayLDA



×
Bleiben Sie informiert!

Hier haben Sie die Möglichkeit, für alle Blog-Beiträge, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen, Updates zu erhalten.

Damit verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr in Sachen Datenschutz!

 
Datenschutz in Kleingartenvereinen: Vorsicht bei ö...

Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.