Der Anspruch auf Einsicht in die eigenen Daten ist ein zentrales Element der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch die Umsetzung in der Praxis hat ihre Tücken, wie eine aktuelle Überprüfung zeigt.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski haben die Umsetzung des allgemeinen Auskunftsrechts geprüft. Ihr Bericht zeigt: Bürger stoßen auf Hürden, wenn sie wissen möchten, welche Daten Unternehmen und Behörden über sie gespeichert haben.
Typische Probleme bei AuskunftsanfragenDie Prüfung ergab mehrere Hindernisse, die den Zugang zu persönlichen Daten erschweren:
Diese Herausforderungen führen dazu, dass Bürger ihr Recht auf Datenauskunft nicht immer effektiv nutzen können.
Ergebnisse der Überprüfung1185 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen aus ganz Europa nahmen an der Untersuchung teil. Die Ergebnisse sind durchwachsen:
Acht deutsche Datenschutzbehörden beteiligten sich an der Untersuchung und stellten fest:
Ein weiteres Missverständnis: Das Recht auf Erhalt einer Kopie der Daten wird oft nicht unabhängig vom allgemeinen Auskunftsrecht behandelt.
Empfehlungen und AusblickDer EDSA hat bereits 2022 Leitlinien zu Betroffenenrechten veröffentlicht, plant jedoch, diese auf Basis der neuen Ergebnisse zu aktualisieren. Ziel ist es, den Zugang zu personenbezogenen Daten für Bürger einfacher und transparenter zu gestalten.
Für 2025 kündigte der EDSA eine neue Schwerpunktaktion an, die sich auf das Recht auf Löschung konzentrieren wird.
Das Auskunftsrecht der DSGVO ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Kontrolle über die eigenen Daten. Doch die Umsetzung zeigt Schwächen, insbesondere bei der Kommunikation und den internen Abläufen von Organisationen.
Um das volle Potenzial der DSGVO auszuschöpfen, müssen Unternehmen und Behörden ihre Prozesse verbessern und die Öffentlichkeit besser informieren. Nur so kann das Recht auf Datenauskunft wirklich zum Schutz der Bürger beitragen.
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