DSGVO-Urteil: Geschlechtsidentität beim Ticketkauf nicht erforderlich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Angabe der Anrede („Herr" oder „Frau") beim Online-Kauf von Bahntickets gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen kann. Diese Praxis sei nicht notwendig, um den Vertrag über den Ticketkauf zu erfüllen.

Das französische Bahnunternehmen SNCF Connect verlangte von seinen Kunden beim Online-Ticketkauf, ihre Anrede anzugeben. Die Organisation Mousse, die sich für den Schutz der Rechte von LGBTQ+-Personen einsetzt, kritisierte dies. Ihrer Meinung nach verstößt diese Praxis gegen den Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO.

Die Datenschutzbehörde CNIL sah jedoch keinen Verstoß und wies die Beschwerde zurück. Mousse ging daraufhin vor Gericht, woraufhin der Fall an den EuGH verwiesen wurde.

Die Entscheidung des EuGH

Der EuGH stellte klar:

  • Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürfen Unternehmen nur solche Daten erheben, die für den Zweck der Verarbeitung notwendig sind.
  • Die Angabe der Anrede zur Personalisierung der Kommunikation ist nicht objektiv erforderlich, um ein Bahnticket zu verkaufen oder den Vertrag zu erfüllen.

Warum die Anrede nicht notwendig ist

Das Gericht argumentierte, dass die Personalisierung der Kommunikation nicht zwingend für den Kauf und die Nutzung eines Bahntickets ist.

  • Unternehmen könnten allgemeine, geschlechtsneutrale Höflichkeitsformeln verwenden, z. B. „Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde".
  • Dies wäre eine weniger einschneidende Alternative, die die Privatsphäre der Kunden besser schützt.

Zulässigkeit nach berechtigtem Interesse

Die DSGVO erlaubt Datenverarbeitungen auch, wenn sie einem berechtigten Interesse des Unternehmens dienen. Der EuGH machte jedoch deutlich:

  1. Kunden müssen über das Ziel der Datenverarbeitung informiert werden.
  2. Die Verarbeitung darf nur im notwendigen Umfang erfolgen.
  3. Die Grundrechte der Kunden dürfen nicht übergangen werden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Diskriminierung.


Die Verpflichtung zur Angabe einer Anrede erfüllt diese Bedingungen nicht.

Was bedeutet das Urteil für Unternehmen?

Das Urteil hat weitreichende Folgen:

  • Unternehmen müssen prüfen, ob die erhobenen Daten wirklich notwendig sind.
  • Die Angabe von Geschlechtsidentität oder Anrede sollte vermieden werden, wenn sie nicht zwingend erforderlich ist.
  • Stattdessen könnten geschlechtsneutrale Alternativen eingeführt werden.


Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt klare Grenzen für die Erhebung persönlicher Daten im Online-Verkehr.

Die Entscheidung des EuGH zeigt, wie wichtig der Datenschutz im Alltag ist. Kunden müssen sicher sein können, dass ihre persönlichen Daten nur dann erhoben werden, wenn es wirklich notwendig ist. Unternehmen sollten diese Gelegenheit nutzen, ihre Prozesse zu überprüfen und datenschutzfreundlicher zu gestalten.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz



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