Einsatz von Gesichtserkennung in Brandenburg: Datenschutz und Grundrechte im Fokus

Der Einsatz von KI-gestützter Gesichtserkennung durch die Polizei Brandenburg hat eine intensive Diskussion über Datenschutz, Rechtsgrundlagen und Grundrechtseingriffe entfacht. Obwohl diese Technologie neue Möglichkeiten für die Verbrechensbekämpfung eröffnet, stehen ihre rechtliche Zulässigkeit und potenzielle Auswirkungen auf die Gesellschaft in der Kritik.

Die Technologie im Überblick Echtzeit-Gesichtserkennung: Funktion und Einsatz

Das in Brandenburg eingesetzte System, entwickelt in Sachsen, ermöglicht biometrische Videoüberwachung in Echtzeit.

  • Technologie: Hochauflösende, fest installierte oder mobile Kameras erfassen Gesichter und Kennzeichen. Diese Daten werden direkt mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen.
  • Einsatzbereiche: Neben Brandenburg nutzen auch andere Bundesländer ähnliche Systeme, primär zur Bekämpfung von Eigentumskriminalität.
  • Begrenzung: Kein automatischer Abgleich mit anderen Informationssystemen (national oder europäisch).


Im Gegensatz zu anonymisierten Videoanalysen – etwa durch Bewegungsmustererkennung – erfolgt hier eine direkte biometrische Identifikation.

Kritikpunkte: Datenschutz und Grundrechte Fehlende Rechtsgrundlagen

Kritiker bemängeln, dass es an klaren gesetzlichen Regelungen für den Einsatz solcher Systeme fehlt. Zwar wurde der Einsatz in Brandenburg richterlich genehmigt, doch diese Einzelfallgenehmigung kann keine generelle Rechtsgrundlage ersetzen.

Erfassung Unbeteiligter

Ein Hauptkritikpunkt ist die Erfassung biometrischer Daten unbeteiligter Passanten. Da auch sogenannte "Nichttreffer" gespeichert und verarbeitet werden, greift dies in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass allein der behördliche Abgleich bei automatisierter Kennzeichenkontrolle einen Grundrechtseingriff darstellt – eine Argumentation, die auch auf die Gesichtserkennung anwendbar ist.

Einschüchterungseffekte

Es wird befürchtet, dass Menschen aus Angst vor Überwachung Grundrechte, wie die Teilnahme an Versammlungen (Art. 8 GG), nicht wahrnehmen. Dies könnte langfristig zu einem schleichenden Verlust demokratischer Freiheiten führen.

Rechtliche Rahmenbedingungen: KI-Verordnung und ihre Einschränkungen

Die neue EU-KI-Verordnung, in Kraft seit 1. August 2024, regelt den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum streng.

  • Zulässigkeit: Nur in Ausnahmefällen, etwa zur Abwendung einer erheblichen und unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben oder zur Verhinderung eines Terroranschlags (Art. 5 Abs. 1 lit. h) KI-VO).
  • Begrenzung: Die Verordnung setzt eine hohe Schwelle, die bei der Verfolgung von Eigentumsdelikten – wie im Brandenburg-Fall – kaum erreicht wird.

Strengere nationale Regelungen gefordert

Politische Stimmen plädieren dafür, die EU-weite Regelung auf nationaler Ebene weiter zu verschärfen. Sie warnen vor einem "Einfallstor" für weitreichende Überwachung, das langfristig demokratische Werte gefährden könnte.

Balance zwischen Sicherheit und Grundrechten

Die Gesichtserkennung eröffnet zwar neue Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung, bringt jedoch erhebliche Herausforderungen mit sich:

  1. Rechtsgrundlagen: Es bedarf klarer gesetzlicher Regelungen, die den Einsatz präzise definieren.
  2. Datenschutz: Der Schutz unbeteiligter Personen und deren Grundrechte muss gewährleistet sein.
  3. Verhältnismäßigkeit: Der Einsatz muss auf schwere Straftaten und konkrete Gefahren beschränkt bleiben.


Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt der Einsatz biometrischer Überwachungssysteme höchst umstritten – sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich. 

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Ihr Team von Datenschutz Prinz


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