Die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) ist ein neuer Baustein im deutschen Datenschutzrecht: Sie wurde auf Grundlage des § 26 des Telekommunikation‑Digitale‑Dienste‑Datenschutz‑Gesetz (TDDDG) erlassen und soll künftig dazu beitragen, dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Einwilligungsentscheidungen zentral verwalten können – etwa anstatt auf jeder Website erneut ein Cookie-Banner ausfüllen zu müssen. Zugleich stellt sich die Praxisfrage: Welche technischen Alternativen existieren derzeit? Und inwiefern sind sie geeignet?
1. Was regelt die EinwV?Auch wenn anerkannte Dienste bislang fehlen, existieren bereits einige technische Ansätze, die mehr Kontrolle für Nutzerinnen und Nutzer ermöglichen – mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen:
a) YourOnlineChoices.euEin webbasiertes Portal zur Verwaltung von Werbepräferenzen, betrieben von einer Brancheninitiative. Nutzerinnen und Nutzer können Werbenetzwerke deaktivieren oder Einstellungen vornehmen.
Vorteil: Bereits heute verfügbar.
Nachteil: Keine offizielle Anerkennung nach EinwV; viele Anbieter der digitalen Dienste erkennen die Steuerung dort nicht vollumfänglich an.
Ein Browser-Signal, das Nutzern erlaubt, ihre Präferenz zur Datenverarbeitung einmalig mitzuteilen, und das an Webseiten übermittelt wird.
Vorteil: Nutzer setzen ihre Entscheidung direkt im Browser – ohne jedes Banner neu.
Nachteil: Keine gesetzlich verankerte Rechtswirkung in Deutschland; Anbieter müssen das Signal erst technisch und rechtlich implementieren.
Viele Nutzerinnen und Nutzer greifen bereits auf Werbeblocker, Tracking-Blocker oder Browsereinstellungen zurück, um ihre Datenverarbeitung selbst zu steuern.
Vorteil: Sofort einsetzbar.
Nachteil: Diese Werkzeuge ersetzen keine formale Einwilligung, sie betreffen meist nur technische Vorgänge, nicht die rechtliche Information und aktive Zustimmung.
Die Einwilligungsverwaltungsverordnung markiert einen Schritt in Richtung nutzerfreundlicher Einwilligungsverwaltung – doch die Umsetzung steht noch aus. Bisdienste anerkannt sind, bleibt die Doppelwelt von Bannerlösung und potenzieller Dienstintegration bestehen. Technische Alternativen zeigen zwar Wege, ersetzen aber bislang nicht den formalen Einwilligungsprozess. Webseitenbetreiberinnen und -betreiber sollten daher aufmerksam, flexibel und proaktiv agieren.
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