Kampf gegen sexuellen Online-Kindesmissbrauch
Überprüfung aller Inhalte privater Nachrichten in Chats umstritten
Im Kampf gegen den sexuellen Online-Kindesmissbrauch wird in EU-Gremien diskutiert, die Inhalte privater Nachrichten in Chats zu durchleuchten – und zwar ohne das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente. Bereits im vergangenen Jahr konstatierte Professor Ulrich Kelber, der damalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kurz BfDI, dass es keine Option sei, alle Inhalte von privaten Nachrichten zu durchleuchten.
Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch im Internet
Die für den an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat gerichteten Gesetzesvorschlag verantwortliche EU-Kommission fordert, dass die Anbieter von Hosting- und Messengerdiensten dazu verpflichtet werden, dass sie jegliche private Dateien und Kommunikation daraufhin überprüfen, ob sie Informationen oder Dateien enthalten, die auf sexuellen Online-Kindesmissbrauch hinweisen.
Datenschutzrechtliche Problematik
Dieser Vorschlag ist aus der Perspektive des Datenschutzes sehr problembehaftet. Weswegen der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte dazu gemeinsam Stellung nahmen. Auch der BfDI tat dies. Er unterstrich zwar die Wichtigkeit des Ziels, sexuellen Kindesmissbrauch zu verhindern. Jedoch sehen die Datenschützer auf deutscher wie auf europäischer Ebene das Problem, dass der Entwurf die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Datenschutzes unverhältnismäßig einschränke. Professor Ulrich Kelber stellte daher fest, dass der Entwurf in dieser Form nicht umgesetzt werden dürfe.
Kritische Punkte
Als problematisch wird von Kritikerinnen und Kritikern eingeschätzt, dass die Verordnung die Kinder kaum schützen, aber in Europa der Beginn einer flächendeckenden Überwachung privater Kommunikation ohne konkreten Anlass sein könne. Weiterhin sei auch die hohe Fehlerquote der eingesetzten Technologien problematisch. Professor Ulrich Kelber gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass auch der EU-Gesetzgeber entsprechende Aufdeckungsanordnungen lediglich als letztmögliches Mittel ansehen und nur bei einem konkreten Verdacht gegenüber einer oder mehrerer Personen einsetzen würde.
Wir informieren Sie gern!
Sehr gern informieren wir Sie genau über die möglichen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs. Rufen Sie uns bitte unter Telefonnummer 09122 6937302 an und vereinbaren Sie Ihren individuellen Termin. Auch über Ihre Nachricht freuen wir uns sehr!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
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