Umgang mit besonderen Daten
Zu den besonderen Kategorien von Daten, mit denen sehr sensibel umzugehen ist, zählen nach der DSGVO die Gesundheitsdaten der Kundinnen und der Kunden. Sie dürfen vom Veräußerer ausschließlich mit der ausdrücklichen und informierten Einwilligung der Betroffenen an den Erwerber übermittelt werden.
Bankdaten
Die Bankverbindung der Kundinnen und Kunden, kurz IBAN, darf während der Vertragsanbahnung oder im Zusammenhang mit laufenden vertraglichen Beziehungen, wie sie in Teil 2 unserer Serie beschrieben wurden, dem Erwerber übergeben werden. Ansonsten ist dies nur erlaubt, wenn die Kundin oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. In jedem Fall würde der Erwerber für einen Bankeinzug neue Einzugsermächtigungen von den Kontoinhaberinnen und -inhabern benötigen.
Daten im Zusammenhang mit offenen Forderungen
Werden offene Forderungen im Sinne einer Forderungsabtretung übertragen, darf der Veräußerer dem Erwerber die damit zusammenhängenden Daten übermitteln. Ein überwiegendes Gegeninteresse der betroffenen Personen besteht, wenn eine dementsprechende Vereinbarung eine Abtretung ausschließt. Dann ist es allerdings möglich, den Erwerber – oder auch Dritte – zu ermächtigen, die Forderung im Namen des Veräußerers einzuziehen. Wofür dann auch die erforderlichen Daten übergeben werden dürfen.
Lieferantinnen und Lieferanten
Auch für den Erwerber relevante Daten von Lieferantinnen und Lieferanten dürfen – genau wie die ihrer Beschäftigten – diesem von Veräußerer übertragen werden. Vorausgesetzt, dass der Weitergabe keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Bei Kontakten mit geschäftlichem Hintergrund ist es jedoch unwahrscheinlich, dass dies der Fall ist. Im Gegenteil besteht bei den Lieferantinnen und Lieferanten normalerweise Interesse an einer Fortführung der Geschäftsbeziehung mit dem Erwerber.
Sie möchten mehr zur Datenweitergabe bei Unternehmensübergaben wissen?
Dann haben Sie mit uns die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gefunden. Vereinbaren Sie gern Ihren Beratungstermin unter Telefon 09122 6937302 oder schicken Sie uns Ihre Nachricht. Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch mit Ihnen!
Ihr Team von Datenschutz Prinz
Lesen Sie auch hier weiter:
- Folge 1: Der Datenschutz bei der Veräußerung von Unternehmen
- Folge 2: Personenbezogene Daten der Kundschaft
- Folge 3: Umgang mit den Daten nach Ende der Vertragsbeziehung
- Folge 5: Umgang mit den Daten von Beschäftigten
- Folge 6: Die datenschutzrechtliche Verantwortung
- Folge 7: Sonderfall: Nur die Kundendatenbank wird verkauft