Kauf eines Unternehmens: Was ist mit den Daten? – Folge 6
Die datenschutzrechtliche Verantwortung
Ganz unabhängig davon, um wessen Daten es sich im Kontext der Betriebsübergabe handelt, liegt die Verantwortung für die Übergabe personenbezogener Daten beim Veräußerer. Er muss nicht nur sicherstellen, dass die in den Teilen 1 bis 5 unserer Serie dargestellten Anforderungen an die Datenübermittlung, sondern dass auch ein adäquates Schutzniveau gewährleistet ist.
Sollte der Veräußerer auch nach der Betriebsübergabe personenbezogene Daten von seiner Kundschaft verarbeiten, so ist er dafür verantwortlich, dass die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt werden. Das gilt auch für den Fall, dass er als Auftragsverarbeiter den Erwerber einsetzt. Ihm obliegt es daher auch, dafür zu sorgen, dass die Kundendaten gelöscht werden, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Auch der Erwerber muss Verantwortung übernehmen
Verarbeitet der Erwerber personenbezogene Daten, ist er auch dafür verantwortlich, dass dem Datenschutz Genüge getan wird. Als „Verantwortlicher" muss er sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen. Mit einer Ausnahme: Ist er als Auftragsverarbeiter für den Veräußerer tätig, liegt die Verantwortung bei diesem. Grundsätzlich muss der Erwerber ein für die Datenverarbeitung angemessenes Schutzniveau sicherstellen und auch die Rechte der Betroffenen erfüllen.
Kundinnen und Kunden informieren
In den meisten Fällen muss der Erwerber spätestens innerhalb von einem Monat nachdem ihm die Datensätze übergeben wurden, die Kundschaft informieren und über ihr Widerspruchsrecht aufklären. Allerdings würde sich ein Widerspruch lediglich auf die Verarbeitung von Daten nach dem Widerspruch auswirken.
Sie wollen Verantwortung übernehmen …
… und dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufgestellt ist? Dann rufen Sie uns bitte bald unter 09122 6937302 an. Oder schicken Sie uns jetzt gleich Ihre Nachricht. Wir freuen uns darauf, Sie auch auf individueller Ebene umfassend zu den Themen dieser Serie zu beraten.
Ihr Team von Datenschutz Prinz
Lesen Sie auch hier weiter:
- Folge 1: Der Datenschutz bei der Veräußerung von Unternehmen
- Folge 2: Personenbezogene Daten der Kundschaft
- Folge 3: Umgang mit den Daten nach Ende der Vertragsbeziehung
- Folge 4: Umgang mit besonders sensiblen Daten
- Folge 5: Umgang mit den Daten von Beschäftigten
- Folge 7: Sonderfall: Nur die Kundendatenbank wird verkauft
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