Von Andrea prinz auf Dienstag, 03. Dezember 2024
Kategorie: Datenschutz

Kauf eines Unternehmens: Was ist mit den Daten? – Folge 7

Sonderfall: Nur die Kundendatenbank wird verkauft

Werden als einziges Asset des Verkaufs lediglich die Daten der Kundinnen und der Kunden übermittelt, liegt ein besonderer Fall vor, der nur mit der Einwilligung der Betroffenen umgesetzt werden darf. Gilt dies schon bei der geplanten Übernahme eines Kundenstamms durch ein Unternehmen, das dem Kundenstamm gleichartige Leistungen wie der Veräußerer anbieten möchte, so gilt es insbesondere, wenn der Erwerber diese Datenbank nutzen möchte, um für Leistungen zu werben, die mit denen des Veräußerers nicht im Zusammenhang stehen.

Vereinfachte Lösung für Kleinst- oder Kleinunternehmen

Möchten Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, sogenannte Kleinstunternehmen, oder Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, also Kleinunternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit aufgeben und deren Jahresumsatz 10 Millionen Euro nicht übersteigt, ihre Kundendaten einem anderen Kleinst- oder Kleinunternehmen übergeben, das im selben Wirtschaftszweig aktiv ist, gilt eine Sonderregelung: In diesen Fällen dürfen – ausschließlich und im Rahmen einer Widerspruchslösung – die Postanschriften übergeben werden. Der Veräußerer informiert in diesem Fall seine Kundschaft über die Übertragung und dass sie dieser innerhalb von meist vier bis sechs Wochen widersprechen können.

Übergabe der Postadressen an den Erwerber

Widersprechen die Kundinnen und Kunden nicht, dürfen die Postadressen an den Erwerber dieses einzigen Assets übertragen werden. Mit dieser Lösung soll der engeren Kundenbeziehung der kleinen Unternehmen und ihrem Interesse an einer auch monetär tragfähigen Unternehmensnachfolge Rechnung getragen werden. Zudem werden die Interessen der betroffenen Kundinnen und Kunden ja berücksichtigt, indem ihnen ein Widerspruchsrecht ohne jegliche Voraussetzungen eingeräumt wird. Übrigens darf der Veräußerer bei seiner Kundschaft zusätzlich die Einwilligung einholen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern an den Erwerber zu übermitteln.

Mit welchen Informationen können wir Sie unterstützen?

Gern klären wir Ihre datenschutzrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Unternehmensübergabe auf Sie zukommen. Vereinbaren Sie gern Ihren unverbindlichen Kennenlerntermin unter Telefon 09122 6937302 – oder senden Sie uns Ihre Nachricht. Wir freuen uns in jedem Fall, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

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Quelle: Datenschutzkonferenz