Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 U 150/23) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Plattformbetreiber alte Sperr- oder Löschvermerke aus Nutzerdatensätzen löschen müssen, wenn diese keinen aktuellen Zweck mehr erfüllen.
Der Fall:1. Rechtmäßige Sperrung erlaubt
Bei dringendem Verdacht auf schwerwiegende Verstöße darf eine Plattform den Account auch ohne vorherige Anhörung sofort sperren – das Gericht bestätigte dies.
2. Löschung alter Vermerke zwingend
Sobald der ursprüngliche Zweck der Datenverarbeitung entfällt – hier: die Untersuchung und Prävention – müssen Sperr- und Löschvermerke entfernt werden. Es genügt nicht, sich pauschal auf mögliche künftige rechtliche Schritte zu berufen.
3. Konkrete künftige Auseinandersetzung nötig
Obwohl Daten zur Rechtsverteidigung grundsätzlich gespeichert bleiben dürfen, reicht eine abstrakte Möglichkeit zukünftiger Klagen nicht aus. Es braucht Hinweise auf eine reale Wahrscheinlichkeit – z. B. eine angekündigte Klage oder laufende Verfahren.
| Thema | Bedeutung |
|---|---|
| Datensparsamkeit | Zeigt: Speicherdauer muss begründet sein und endet mit Zweckverlust |
| Recht auf Vergessenwerden | Bestärkt das Recht, alte Sperrvermerke zu entfernen |
| Begründungspflicht | Plattformbetreiber müssen konkrete Gründe dokumentieren |
| Rechte der Nutzer | Schutz der Reputation und Vermeidung automatisierter Nachteile |
Das Urteil OLG Karlsruhe stärkt das Datenschutzprinzip: Wer Daten speichert, muss den Zweck belegen – und nach Wegfall auch löschen. Plattformbetreiber müssen ihre Datenstrategie überdenken: Was bleibt gespeichert, warum – und wer darf es für wie lange?
Insbesondere geht es hier um:
Unternehmen und Plattformen sollten ihre Prozesse nach den Vorgaben der DSGVO anpassen. Wer nicht löscht, riskiert Beschwerden und Bußgelder. Für Nutzer ist das Urteil ein weiterer Schutz gegen ungerechtfertigte Nachteile durch alte Einträge.
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