OLG Karlsruhe stärkt Recht auf Löschung alter Sperrvermerke bei Plattformen Hintergrund

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 U 150/23) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Plattformbetreiber alte Sperr- oder Löschvermerke aus Nutzerdatensätzen löschen müssen, wenn diese keinen aktuellen Zweck mehr erfüllen.

Der Fall:
  • Eine Nutzerin eines sozialen Netzwerks wurde 2022 gesperrt, nachdem unbekannte Dritte über ihr Konto kinderpornografische Inhalte verbreitet hatten.
  • Die Sperrung und die Löschung erfolgten ohne Anhörung der Nutzerin – erlaubt bei gravierendem Verdacht.
  • Nach Wiederfreigabe des Kontos blieben jedoch die Informationen über Sperrung und Löschung in der Plattform-Datenbank erhalten.
  • Die Nutzerin forderte deren Löschung: Sie sei selbst unschuldig, und die Vermerke könnten künftige Einschränkungen rechtfertigen.

Das Urteil in Kurzform

1. Rechtmäßige Sperrung erlaubt
Bei dringendem Verdacht auf schwerwiegende Verstöße darf eine Plattform den Account auch ohne vorherige Anhörung sofort sperren – das Gericht bestätigte dies.

2. Löschung alter Vermerke zwingend
Sobald der ursprüngliche Zweck der Datenverarbeitung entfällt – hier: die Untersuchung und Prävention – müssen Sperr- und Löschvermerke entfernt werden. Es genügt nicht, sich pauschal auf mögliche künftige rechtliche Schritte zu berufen.

3. Konkrete künftige Auseinandersetzung nötig
Obwohl Daten zur Rechtsverteidigung grundsätzlich gespeichert bleiben dürfen, reicht eine abstrakte Möglichkeit zukünftiger Klagen nicht aus. Es braucht Hinweise auf eine reale Wahrscheinlichkeit – z. B. eine angekündigte Klage oder laufende Verfahren.

Warum ist das Urteil bedeutend?

Thema Bedeutung
Datensparsamkeit Zeigt: Speicherdauer muss begründet sein und endet mit Zweckverlust
Recht auf Vergessenwerden Bestärkt das Recht, alte Sperrvermerke zu entfernen
Begründungspflicht Plattformbetreiber müssen konkrete Gründe dokumentieren
Rechte der Nutzer Schutz der Reputation und Vermeidung automatisierter Nachteile

Welche Konsequenzen ergeben sich für Plattformbetreiber?
  1. Datenaufbewahrung prüfen
    Überprüfen, welche internen Vermerke gespeichert werden und ob der ursprüngliche Zweck noch besteht.
  2. Löschroutinen einführen
    Automatisierte Prozesse entwickeln, die Sperrvermerke löschen, sobald der Zweck entfällt.
  3. Dokumentation verbessern
    Nachvollziehbar festhalten, warum was wann gespeichert wird.
  4. Verteidigungsgründe prüfen
    Nur konkrete Anhaltspunkte für künftige Ansprüche dürfen als Rechtfertigung gelten.
  5. Transparente Kommunikation
    Nutzer sollten über gespeicherte Sperrvermerke informiert werden und ihr Löschrecht leicht ausüben können.

Das Urteil OLG Karlsruhe stärkt das Datenschutzprinzip: Wer Daten speichert, muss den Zweck belegen – und nach Wegfall auch löschen. Plattformbetreiber müssen ihre Datenstrategie überdenken: Was bleibt gespeichert, warum – und wer darf es für wie lange?

Insbesondere geht es hier um:

  • Datenminimierung
  • Zweckbindung
  • Transparenzpflicht


Unternehmen und Plattformen sollten ihre Prozesse nach den Vorgaben der DSGVO anpassen. Wer nicht löscht, riskiert Beschwerden und Bußgelder. Für Nutzer ist das Urteil ein weiterer Schutz gegen ungerechtfertigte Nachteile durch alte Einträge.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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