Psychologische Leistungsbewertung & Datenschutz: Was Unternehmen beachten müssen Warum ist das Thema wichtig?

Immer mehr Unternehmen setzen psychologische Bewertungen ein – etwa zur Einschätzung von Leistung, Teamfähigkeit oder Belastbarkeit. Doch hier geht es oft um sehr persönliche Informationen. Deshalb gilt: Der Schutz dieser Daten ist besonders wichtig. Denn solche Bewertungen können Rückschlüsse auf die Gesundheit oder psychische Verfassung zulassen – und das fällt unter besonders geschützte Daten.

Die größten Herausforderungen 

1. Welche rechtliche Grundlage braucht es?
  • Einwilligung reicht oft nicht aus. Beschäftigte dürfen im Arbeitsverhältnis nicht unter Druck stehen. Eine freiwillige Entscheidung ist kaum möglich.
  • Nicht jede Bewertung ist notwendig. Nur wenn die Datenverarbeitung wirklich für den Job erforderlich ist, kann sie rechtmäßig sein.
  • Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers kann eine Grundlage sein – aber nur mit genauer Abwägung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen.

2. Gesundheitsnahe Daten sind besonders geschützt

Wenn psychologische Tests Hinweise auf Stress, Burnout oder Belastung liefern, handelt es sich um sensible Daten. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden – und dafür braucht es klare rechtliche Voraussetzungen.

Worauf Unternehmen achten sollten
  1. Klarer Zweck
    Der Grund für die Bewertung muss eindeutig festgelegt sein. Es sollte genau dokumentiert werden, warum welche Daten gebraucht werden.
  2. Weniger ist mehr
    Nur die Daten erheben, die wirklich notwendig sind. Unnötige Informationen vermeiden – besonders bei offenen Antworten oder Kommentaren.
  3. Fokus auf Stärken
    Bewertungen sollten möglichst positiv und ressourcenorientiert formuliert sein – etwa mit Blick auf Kompetenzen und Entwicklungspotenzial.
  4. Begrenzte Bewertungskreise
    Nicht jeder soll Feedback geben dürfen. Maximal drei Personen sollten in den Bewertungsprozess eingebunden werden – am besten mit Zustimmung der bewerteten Person.
  5. Transparenz
    Mitarbeitende müssen wissen, was bewertet wird, warum und durch wen. Alle Kriterien sollen klar verständlich sein.
  6. Speicherfristen
    Bewertungsdaten dürfen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Nach Abschluss des Verfahrens sollten sie gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
  7. Schulung der Bewertenden
    Wer Feedback gibt, muss wissen, wie man das datenschutzgerecht tut. Schulungen helfen, Fehler zu vermeiden.

Warum diese Regeln wichtig sind
  • Beschäftigte dürfen nicht einfach „psychologisch durchleuchtet" werden.
  • Die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden stehen im Mittelpunkt.
  • Vertrauen entsteht nur, wenn offen kommuniziert wird, wie Bewertungen ablaufen.
  • Der Datenschutz schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern stärkt auch die Unternehmenskultur.

Praktischer Umsetzungsplan für Unternehmen

Schritt Maßnahme
1 Zweck der Bewertung festlegen
2 Bewertungskriterien klar definieren
3 Feedbackgeber gezielt auswählen (max. 3 Personen)
4 Nur notwendige Daten erfassen
5 Datenlöschung und Fristen einplanen
6 Mitarbeitende über Ablauf informieren
7 Schulungen für Feedbackgeber durchführen
8 Datenschutz intern dokumentieren

Psychologische Bewertungen können helfen, Talente zu fördern und Mitarbeitende zu unterstützen. Doch sie dürfen nicht zu einem Kontrollinstrument werden. Unternehmen, die sorgfältig vorgehen, schaffen Vertrauen, vermeiden rechtliche Risiken und fördern eine offene Feedbackkultur.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 


×
Bleiben Sie informiert!

Hier haben Sie die Möglichkeit, für alle Blog-Beiträge, die wir auf unserer Webseite veröffentlichen, Updates zu erhalten.

Damit verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr in Sachen Datenschutz!

 
Datenschutz an Schulen – Entwicklungen & Empfehlun...

Um hier diese Inhalte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese in die Webseite von https://www.datenschutz-prinz.de/ geladen werden.