Rechtswidrige Veröffentlichungen auf Online-Plattformen: Herausforderungen und Lösungsansätze

In der digitalen Ära bieten Online-Plattformen vielfältige Möglichkeiten zur Kommunikation und zum Austausch von Inhalten. Leider werden sie auch für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte genutzt, insbesondere von Fotos und persönlichen Informationen ohne Zustimmung der Betroffenen. Solche Praktiken stellen nicht nur einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, sondern verletzen auch die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen.

Schwierigkeit der Verantwortlichen-Ermittlung

Ein zentrales Problem bei der Entfernung rechtswidriger Inhalte ist die Identifizierung der Verantwortlichen. Viele Online-Plattformen ermöglichen es Nutzern, sich mit minimalen Informationen wie einer E-Mail-Adresse und einem Pseudonym zu registrieren. Dies erschwert es sowohl den Plattformbetreibern als auch den Behörden, die Identität derjenigen zu ermitteln, die rechtswidrige Inhalte veröffentlichen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, neben der Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde auch den Plattformbetreiber direkt zu kontaktieren.

Der Digital Services Act (DSA) als rechtlicher Rahmen

Seit dem 17. Februar 2024 ist der Digital Services Act (DSA) vollständig anwendbar. Dieses Gesetz dient als Ergänzung zur DSGVO und verpflichtet Hostingdienste sowie Online-Plattformen, Meldeverfahren für die Anzeige rechtswidriger Inhalte bereitzustellen. Die Rechtswidrigkeit kann sich dabei aus verschiedenen unionsrechtlichen oder mitgliedsstaatlichen Regelungen ergeben, einschließlich Verstößen gegen die DSGVO. Entscheidend ist, dass der Dienst innerhalb der EU angeboten und genutzt wird, unabhängig davon, ob der Anbieter seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.

Pflichten der Diensteanbieter

Diensteanbieter sind verpflichtet, eingehende Meldungen zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte zu ergreifen. Kommt ein Anbieter diesen Pflichten nicht nach oder stellt er kein entsprechendes Meldeverfahren bereit, können sich Betroffene an den sogenannten Digital Services Coordinator (DSC) wenden. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Rolle. Sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Online-Nutzern bei Verstößen und koordiniert mit anderen Justiz- und Verwaltungsbehörden. 

Rolle des Digital Services Coordinators (DSC)

Der DSC achtet darauf, dass Menschen sicher und frei im Netz unterwegs sein können und kontrolliert, ob die Diensteanbieter die neuen DSA-Regeln einhalten. In Deutschland ist der DSC zuständig für Anbieter von Vermittlungsdiensten mit Sitz in Deutschland sowie für Anbieter mit Sitz im außereuropäischen Ausland, sofern diese einen gesetzlichen Vertreter in Deutschland benannt haben. Der DSC dient als zentrale Beschwerdestelle für Online-Nutzer bei Verstößen und nimmt entsprechende Beschwerden entgegen. 

Maßnahmen bei Verstößen

Wenn ein Diensteanbieter seinen Pflichten nicht nachkommt, kann der DSC verschiedene Maßnahmen ergreifen, darunter:

  • Zertifizierung von außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen: Diese Stellen können helfen, Konflikte zwischen Nutzern und Plattformen zu lösen.
  • Zulassung von Trusted Flaggern: Vertrauenswürdige Hinweisgeber, die dabei helfen, rechtswidrige Inhalte effizient zu identifizieren und zu melden.
  • Zugang zu Daten für Forschungszwecke: Forscherinnen und Forscher können unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen und -Suchmaschinen erhalten.


Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die neuen Regeln des DSA eingehalten werden und Nutzer sicher im Netz agieren können.


Der Umgang mit rechtswidrigen Inhalten auf Online-Plattformen bleibt eine Herausforderung, insbesondere wenn die Verantwortlichen anonym agieren. Der Digital Services Act und die Einrichtung des Digital Services Coordinators bieten jedoch einen strukturierten Rahmen, um solche Inhalte effektiv zu melden und entfernen zu lassen. Nutzer sollten sich dieser Möglichkeiten bewusst sein und bei Bedarf die entsprechenden Stellen kontaktieren, um ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Rufen Sie uns gern unter 09122 6937302 an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Oder senden Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Ihr Team von Datenschutz Prinz

Quelle: Tätigkeitsbericht 2024 BayLDA



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