Reduzierung der Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen zur Dynamisierung der deutschen Wirtschaft
Um die deutsche Wirtschaft zu stärken, plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, den bürokratischen Aufwand bei der Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu verringern und die Praxis europaweit zu harmonisieren. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen werden sollen:
Konzentration der Zuständigkeiten
- Spezialisierte Aufsichtsbehörden: Für bestimmte Branchen oder Sektoren soll die Aufsicht auf die Behörden eines Bundeslandes konzentriert werden. Dies soll bundesweit eine einheitliche Ansprechstelle mit besonderer Expertise für komplexe datenschutzrechtliche Fragestellungen schaffen. Ziel ist es, die Effizienz der Abläufe zu steigern.
Bundesweite Vereinheitlichung
- Verbindliche Beschlüsse der Datenschutzkonferenz: Um Rechtsunsicherheiten und bürokratischen Aufwand zu reduzieren, sollen verbindliche Beschlüsse der Datenschutzkonferenz eine einheitlichere Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland gewährleisten. Unternehmen können sich dann auf eine konsistente Handhabung durch die verschiedenen Aufsichtsbehörden der Länder verlassen.
Anpassung der Anforderungen an Datenschutzbeauftragte
- Erhöhung der Schwelle: Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten soll von derzeit 20 Mitarbeitenden auf 50 Mitarbeitende erhöht werden. Dies soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten.
Erweiterung der Verarbeitungsmöglichkeiten
- Verbesserte Datengrundlage: Um die Datengrundlage für politische Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu verbessern, sollen die Verarbeitungsmöglichkeiten erweitert werden.
Präzisierung der Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO)
- Erhöhung der Rechtssicherheit: Durch Präzisierungen und Konkretisierungen im nationalen Recht im Rahmen der DSGVO soll die Rechtssicherheit erhöht und die Anwendung erleichtert werden.
Europäische Ebene
Auf europäischer Ebene wird sich die Bundesregierung für folgende Ziele einsetzen:
- Harmonisierung der DSGVO-Anwendung: Die Anwendung und Durchsetzung der DSGVO soll europaweit harmonisiert werden, um die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten zu verbessern. Dies soll insbesondere im Europäischen Datenschutzausschuss vorangetrieben werden.
- Vereinfachung des internationalen Datentransfers:** Die Europäische Kommission soll ambitioniert prüfen und Vorschläge vorlegen, für welche Drittländer, Gebiete, internationale Organisationen oder spezifische Sektoren in Drittländern ein angemessenes Schutzniveau gemäß DSGVO beschlossen werden kann. Dies soll den internationalen Datentransfer erleichtern.
Durch diese Maßnahmen möchte die Bundesregierung nicht nur den bürokratischen Aufwand reduzieren, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken und die Rechtssicherheit im Umgang mit Datenschutz erhöhen.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle - Wachstumsinitiative vom 05.07.2024 / Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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