Sind Einladungen zum Mammographie-Screening datenschutzkonform?
Was ist das Mammographie-Screening?
Das Mammographie-Screening ist eine Untersuchung zur frühen Erkennung von Brustkrebs. Dabei wird die Brust mit Röntgenstrahlen untersucht, um Veränderungen oder Knoten frühzeitig zu entdecken. Dies kann helfen, Brustkrebs rechtzeitig zu behandeln und die Heilungschancen zu erhöhen. Frauen zwischen 50 und 75 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine solche Untersuchung. Die Teilnahme ist freiwillig.
Wer lädt zur Untersuchung ein?
In Bayern werden die Einladungen von der "Zentralen Stelle Mammographie-Screening Bayern" verschickt. Diese Stelle ist eine gemeinsame Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Sie ist organisatorisch und technisch von der KVB getrennt, hat aber ihren Sitz in deren Räumlichkeiten.
Woher hat die Zentrale Stelle meine Daten?
Die Zentrale Stelle bekommt die Adressen der Frauen aus dem zentralen Meldedatenbestand. Diese Daten stammen aus den Melderegistern der Gemeinden und werden von der "Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern" (AKDB) an die Zentrale Stelle übermittelt. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Datenübermittlung sind im Sozialgesetzbuch und im Bayerischen Meldegesetz festgelegt.
Welche Daten werden weitergegeben?
Die Zentrale Stelle erhält folgende Informationen:
- Name
- Frühere Namen (falls vorhanden)
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Doktorgrad (falls vorhanden)
- Hauptwohnsitz (Adresse)
Diese Daten werden nur für die Einladung zum Mammographie-Screening verwendet. Andere Nutzungen oder Weitergaben der Daten sind nicht erlaubt.
Ist die Einladung datenschutzkonform?
Ja, die Einladung ist datenschutzkonform. Die Nutzung der Meldedaten ist gesetzlich erlaubt, und eine Zustimmung der betroffenen Frauen ist nicht erforderlich. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt die Verarbeitung dieser Daten, da sie für eine wichtige gesundheitliche Vorsorgemaßnahme genutzt werden.
Kann ich der Nutzung meiner Daten widersprechen?
Ein Widerspruch gegen die erste Einladung ist in der Regel nicht möglich. Die Einladung basiert auf einer gesetzlichen Grundlage, sodass sie auch ohne Zustimmung versendet werden darf. Ein genereller Widerspruch gegen die Datenweitergabe aus dem Melderegister ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Allerdings können Frauen weiteren Einladungen ohne Angabe von Gründen widersprechen. Dafür stellt die Zentrale Stelle ein entsprechendes Formular bereit.
Kann ich verhindern, dass meine Daten weitergegeben werden?
Die einzige Möglichkeit, die Weitergabe der Daten zu verhindern, besteht in einer Auskunftssperre. Diese kann im Melderegister beantragt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Ein Beispiel wäre der Schutz vor einem gewalttätigen Partner. Ohne eine solche Auskunftssperre werden die Daten jedoch automatisch weitergegeben.
Warum gibt es kein generelles Widerspruchsrecht?
Ein Widerspruchsrecht würde bedeuten, dass Frauen explizit zustimmen müssten, bevor ihre Daten weitergegeben werden. Dies würde den Zweck des Programms gefährden, da viele Frauen möglicherweise nicht erreicht werden. Das Screening-Programm ist ein wichtiges Mittel zur Krebsvorsorge, und die automatische Einladung sorgt dafür, dass möglichst viele Frauen die Untersuchung in Anspruch nehmen.
Wie sicher sind meine Daten?
Die Zentrale Stelle darf die Daten nur für das Einladungsverfahren nutzen. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für andere Zwecke verwendet. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorschriften der DSGVO und des deutschen Datenschutzrechts.
Die Einladungen zum Mammographie-Screening sind datenschutzkonform. Die Daten werden auf gesetzlicher Grundlage genutzt, und die Einladung erfolgt automatisch. Ein genereller Widerspruch gegen die erste Einladung ist nicht möglich, wohl aber gegen weitere Einladungen. Die Daten werden sicher verarbeitet und nicht für andere Zwecke verwendet. Das Screening-Programm ist eine wichtige Maßnahme zur Früherkennung von Brustkrebs und kann Leben retten.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: Kurzinformation BayLDA
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