Hackerangriffe stellen für öffentliche Stellen eine erhebliche Bedrohung dar, insbesondere wenn personenbezogene Daten betroffen sind. In solchen Fällen sind Verantwortliche nicht nur verpflichtet, Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu melden, sondern sollten auch weitere Mitteilungspflichten und Maßnahmen in Betracht ziehen. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat hierzu in seiner Aktuellen Kurz-Information 57 vom 1. März 2025 wichtige Hinweise veröffentlicht.
Meldepflichten bei DatenschutzverletzungenGemäß Art. 33 DSGVO müssen öffentliche Stellen Datensicherheitsverletzungen, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde melden. Diese Meldung soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um betroffene Personen zu schützen und Schäden zu begrenzen. Dabei sind Details wie die Art des Angriffs, der Umfang der betroffenen Daten und mögliche Folgen anzugeben.
Zusätzliche MitteilungspflichtenNeben der DSGVO können weitere gesetzliche Mitteilungspflichten relevant sein:
Obwohl keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung besteht, Datenschutzverletzungen den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen, empfiehlt der BayLfD, bei Hackerangriffen eine Strafanzeige in Erwägung zu ziehen. Eine solche Anzeige kann als technisch-organisatorische Maßnahme gemäß Art. 32 Abs. 1 DSGVO betrachtet werden, da sie zur Aufklärung des Vorfalls beiträgt und hilft, weitere Schäden zu verhindern.
Durch die Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden können wichtige Informationen über die Angreifer und deren Methoden gewonnen werden. Zudem verfügen diese Behörden über spezielle Werkzeuge und Kompetenzen zur Sicherung von Beweismaterial, was für die Analyse und Behebung des Angriffs entscheidend sein kann. Eine rechtzeitige Strafanzeige kann zudem dazu führen, dass entwendete Daten sichergestellt oder deren weitere Verbreitung verhindert wird.
Handlungsempfehlungen für VerantwortlicheDurch proaktives Handeln und die Berücksichtigung dieser Empfehlungen können öffentliche Stellen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch aktiv zur Bekämpfung von Cyberkriminalität beitragen und das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit ihrer Daten stärken.
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