Unternehmen nutzen häufig die Möglichkeit, ihre Bestandskunden per E-Mail über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu informieren. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden erforderlich ist. Allerdings müssen dabei klare gesetzliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere hinsichtlich des Hinweises auf das Widerspruchsrecht.
Gesetzliche GrundlagenGemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ein zentrales Element dieser Regelung ist der klare und deutliche Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Dieser Hinweis muss bereits bei der Erhebung der E-Mail-Adresse erfolgen und nicht erst in den Datenschutzhinweisen oder in späteren E-Mails versteckt sein. Ein bloßer Verweis in den Datenschutzhinweisen reicht nicht aus, um dieser Anforderung gerecht zu werden.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) betont in seinem Tätigkeitsbericht 2024, dass es nicht genügt, wenn der Hinweis auf das Widerspruchsrecht lediglich in den Datenschutzhinweisen oder in den versendeten E-Mails enthalten ist. Vielmehr ist ein klarer, deutlicher und unmittelbarer Hinweis bei der Erhebung der E-Mail-Adresse erforderlich.
Gerichtliche EntscheidungenDas Landgericht Paderborn entschied am 12. März 2024 (Az.: 2 O 325/23), dass es nicht ausreichend ist, wenn in der Datenschutzerklärung ausgeführt wird, dass Kundendaten für Werbezwecke genutzt werden und sich der Empfänger von der E-Mail-Marketingkommunikation abmelden kann, insbesondere wenn dieser Hinweis ohne textliche Hervorhebung in einem umfangreichen Schriftstück enthalten ist. Das Gericht forderte zudem die Bereitstellung eines anklickbaren bzw. ankreuzbaren Kästchens („Ich widerspreche der Verwendung meiner persönlichen Daten zu Werbezwecken") bei der Datenerhebung.
Praktische Umsetzung für UnternehmenUm den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Sanktionen zu vermeiden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Bestandskundenwerbung per E-Mail erfordert besondere Aufmerksamkeit, insbesondere hinsichtlich des Hinweises auf das Widerspruchsrecht. Ein klarer und deutlicher Hinweis bereits bei der Erhebung der E-Mail-Adresse sowie die Bereitstellung einfacher Opt-out-Möglichkeiten sind unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden zu erhalten.
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Ihr Team von Datenschutz Prinz
Quelle: BayLDA Tätigkeitsbericht 2024
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