Auskunftsantrag konkretisieren

Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte Auskunftsanspruch ab

Ein Versicherungsnehmer forderte seine Krankenkasse auf, ihm alle Unterlagen sowie die Grundlagen der Berechnung von Beitragsanpassungen für die Jahre 2019 und 2020 zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage der von ihm erwarteten Dokumente wollte er die Erstattung von Beiträgen fordern. Das Oberlandesgerichts Karlsruhe lehnte den Anspruch des Versicherten in seinem Urteil ab: Weil der entsprechend Art. 15 DSGVO gestellte Antrag auf Auskunft nicht ausreichend konkret sei, bestehe kein Anspruch.

Versicherungsscheine und Nachträge enthalten nicht ausschließlich personenbezogene Daten

Begründet wurde dies damit, dass es sich im Falle von Versicherungsscheinen oder von Nachträgen in der Gesamtheit nicht um personenbezogene Daten handeln würde. Vielmehr seien in diesen Dokumenten lediglich Fragmente personenbezogener Daten enthalten. Aufgrund dessen sei der pauschale Antrag auf Auskunft nicht ausreichend. Für Betroffene stellt diese Entscheidung klar, dass nicht genügend konkretisierte Auskunftsersuchen kaum Erfolg versprechen. Zudem seien Stufenklagen erforderlich: Erst einmal sollte die Auskunft konkret beantragt werden, woraufhin dann gegebenenfalls geklagt werden könne. Mit dieser Entscheidung werden zum einen Unternehmen davor geschützt, nicht ausreichend präzise Ersuchen bearbeiten zu müssen. Zum anderen macht sie den Betroffenen von vornherein deutlich, dass sie eine konkrete Anfrage formulieren müssen, um Auskünfte zu erhalten. Ganz praktisch sollten Betroffene so vorgehen:

  1. Das Auskunftsersuchen ganz genau formulieren: „Geben Sie mir bitte eine Auskunft zu dem Dokument XYZ vom 1.1.2000, das zum Thema ABC erstellt wurde."
  2. Sammelanfragen, mit denen beispielsweise alle Dokumente zu einem bestimmten Thema angefordert werden, die in einer bestimmten Zeitspanne erstellt wurden, sollte man vermeiden, weil diese mit Fug und Recht abgelehnt werden können.
  3. Hat man die gewünschte Auskunft erhalten, kann man auf der Grundlage der nun zur Verfügung stehenden Informationen Klage einreichen.


Art. 15 DSGVO greift bei konkreten Auskunftsersuchen

Geht es um pauschale, zu wenig konkrete Anfragen, sieht das OLG Karlsruhe hierin einen berechtigten Grund zur Ablehnung. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihre Anfrage ausreichend konkret formulieren, kommen Sie gern auf uns zu. Entweder telefonisch unter der Nummer 09122 6937302 oder mit Ihrer Nachricht. Wir freuen uns in jedem Fall darauf, Sie zu beraten!

Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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