Daten-Governance-Gesetz

Deutschland hinkt bei der Durchsetzung hinterher

Die aus dem Data Governance Act, kurz DGA, oder zu Deutsch Daten-Governance-Gesetz resultierenden Verpflichtungen wurden in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt. Aufgrund der bereits 2022 beschlossenen Vorgabe müssen die EU-Mitgliedsstaaten benennen, welche Behörden für die im DGA festgelegten Aufgaben zuständig sind, und auch deren Befugnis belegen. Nun hat die EU-Kommission gegenüber einigen Ländern, darunter auch Deutschland, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und sie aufgefordert, diese Mängel zu beseitigen und die Kommission innerhalb von zwei Monaten über den Stand der Dinge zu informieren.

Weitere Stufen des Verfahrens

Als nächste Stufe dieses Verfahrens droht Deutschland wie den anderen betroffenen Staaten, sofern sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, die Übermittlung einer mit "Gründen versehenen Stellungnahme". Anschließend können Gerichtsverfahren und empfindliche Sanktionen drohen. Die Reaktion der EU-Kommission ist allzu verständlich, wenn man bedenkt, dass die angeschriebenen Länder erheblich im Verzug sind. Der Data Governance Act ist nämlich bereits seit dem 24.09.2023 anwendbar.

Daten für die Allgemeinheit verfügbar machen

Das DGA soll das Vertrauen in die EU-weite Datennutzung steigern. Es soll die Neutralität von Datenmarktplätzen schaffen und dafür sorgen, dass bestimmte Informationen aus dem öffentlichen Sektor leichter wiederverwertet werden können. Das macht es für Unternehmen wie für Bürgerinnen und Bürger einfacher, Daten freiwillig der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das könnte in der Gesundheitsfürsorge, bei der Optimierung der Mobilität oder auch für die Wissenschaft von Vorteil sein.

Europäische Register für Daten des öffentlichen Sektors

Die Mitgliedsstaaten sollen Behörden benennen, die für die Registrierung der sogenannten datenaltruistischen Organisationen zuständig sein sollen und die zudem die Anbieter von Datenvermittlungsdiensten überwachen, ums sicherzustellen, dass diese die Vorschriften einhalten. In Deutschland ist bisher die Bundesnetzagentur zuständig – allerdings nur für Teilaspekte der DGA. Bei den jeweiligen Regulierungsbehörden sollen sich diese datenaltruistischen Organisationen auch registrieren. Allerdings ist hierzulande nichts darüber bekannt, dass eine entsprechende Datenbank eingerichtet wurde. Europaweit wurde bereits das "Europäische Register für geschützte Daten im Besitz des öffentlichen Sektors", kurz ERPD, eingerichtet, um die weitere Verwendung von Daten, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden, zu erfassen. Daran haben sich bislang nur die Niederlande und Tschechien beteiligt.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 



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