Im Mai 2025 ordnete ein US-Gericht an, dass OpenAI sämtliche Chat-Verläufe – auch bereits gelöschte – speichern muss. Wer glaubt, Chats nach dem Löschen würden verschwinden, liegt jetzt falsch: Sie bleiben im so genannten „Legal Hold" erhalten. Der Hintergrund: Ein laufender Rechtsstreit, in dem die New York Times OpenAI und Microsoft wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt.
Weshalb musste OpenAI Chats dauerhaft speichern?Die New York Times behauptet, OpenAI habe ihre journalistischen Inhalte genutzt, um KI-Modelle zu trainieren. Sie beantragte deshalb, dass OpenAI auch gelöschte Chat-Verläufe weiterhin als Beweismaterial sichert. Ein Gericht stimmte diesem Antrag zu – um zu verhindern, dass potenziell relevante Daten verloren gehen. OpenAI darf daher vorerst nicht alle Chats löschen.
Wer ist betroffen?OpenAI erklärt, die gerichtliche Anordnung sei übertrieben und setze ein schlechtes Signal für den Datenschutz. CEO Sam Altman und COO Brad Lightcap kündigten an, gegen die Order Berufung einzulegen. Sie argumentieren, dass die Maßnahme gegen ihre eigenen Datenschutzzusagen und branchenübliche Standards verstößt. Zudem betonen sie, dass die Daten nur in einem separaten, rechtlich überwachten Bereich gespeichert sind und nur ein kleiner, geprüfter Kreis Zugriff darauf hat.
Was bedeutet der „Legal Hold" für Sie?Für Nutzer, die darauf vertrauten, dass ihre gelöschten Chats dauerhaft verschwinden, stellt diese Situation einen Vertrauensbruch dar.
Diskussion um „AI-Privileg"CEO Altman stellt die Idee eines „AI-Privilegs" zur Diskussion: Gespräche mit KI sollten rechtlich vergleichbar sein mit vertraulichen Unterhaltungen bei Anwälten oder Ärzten.
Signalwirkung für KI-AnbieterJe nach Ausgang des Verfahrens könnte sich diese Entscheidung als Vorbild für andere Gerichte etablieren – mit weitreichenden Folgen für die Datenschutzanforderungen bei KI-Plattformen.
Wie Sie jetzt angemessen reagierenDas Mai-2025-Urteil zur Aufbewahrung aller ChatGPT-Verläufe – selbst gelöschter – stellt den Datenschutz in der KI-Nutzung in Frage. OpenAI kämpft in Berufung gegen das Urteil und betont, dass die Maßnahme gegen bestehende Datenschutzversprechen verstößt. Während der Legal Hold in Kraft ist, sollten Nutzer sensible Inhalte nur in den abgesicherten Versionen (Enterprise, Edu, ZDR) teilen – oder besser ganz vermeiden.
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