„Mit meinen Daten die KI trainieren? Nicht mit mir!" – Widerspruchsrecht für Nutzende

Immer mehr Online-Angebote verwenden Nutzerdaten, um Künstliche Intelligenzen weiterzuentwickeln. Mecklenburg-Vorpommern weist nun darauf hin: Nutzerinnen und Nutzer sollten ein eindeutiges Recht haben, der Verwendung ihrer Daten für KI-Trainingsprozesse zu widersprechen. Eine klare Anleitung für solche Widersprüche richtet sich an alle, die ihre Privatsphäre schützen wollen.

Ausgangslage
  • Viele Dienste implizieren, dass sie Nutzerdaten zur Verbesserung generativer KI verwenden.
  • Bei Plattformen wie LinkedIn war dieser Prozess teilweise voreingestellt – die Einstellungen zur Nutzung von Daten für Forschung oder KI waren eingeschaltet bzw. leicht aktiviert.
  • Nutzerinnen und Nutzer werden oft durch Gestaltung (etwa farblich hervorgehobene Regler) beeinflusst, anstatt bewusst und freiwillig zu wählen.

Widerspruchsmöglichkeit gezielt nutzen
  • Wer möchte, dass seine Daten nicht zum Training von KI-Modellen verwendet werden, muss bestimmte Einstellungen ändern – meist durch Umschalten eines Reglers von „Ein" zu „Aus".
  • Für LinkedIn gibt es eine Frist bis zum 3. November 2025, um diesen Widerspruch geltend zu machen.
  • Der Landesdatenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommern bietet eine leicht verständliche Anleitung an, wie man den Widerspruch aktivieren kann.

Bedeutung für Datenschutz und Nutzerrechte
  • Mit dem Widerspruch wird der Weiterverwendung personenbezogener Daten zu Forschungszwecken untersagt.
  • Nutzerinnen und Nutzer behalten Kontrolle über ihre Daten – auch dann, wenn Dienste KI-Techniken einsetzen.
  • Die Maßnahme stärkt das Bewusstsein: Datenschutz darf nicht hinter technologischem Fortschritt zurückstehen.

Empfehlung für Nutzerinnen und Nutzer
  • Prüfen Sie die Datenschutz- und Privatsphäre-Einstellungen Ihrer Dienste sorgfältig.
  • Nutzen Sie vorhandene Regler oder Einstellungen aktiv – oft ist es erforderlich, eine Auswahl zu treffen (Opt-In/Opt-Out).
  • Achten Sie darauf, dass Erklärungen verständlich und nicht irreführend gestaltet sind.
  • Behalten Sie Fristen im Blick, falls ein Dienst zeitlich begrenzte Widerspruchsmöglichkeiten bietet.

Die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Trainings ist ein wachsender Bereich – doch er darf nicht über die Rechte der Betroffenen gestellt werden. Die in Mecklenburg-Vorpommern propagierte Widerspruchsfähigkeit ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Kontrolle. Jeder kann für sich entscheiden: KI ja – aber bitte nicht mit meinen Daten.

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Ihr Team von Datenschutz Prinz 


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