Sachsen: Beschwerden über Videoüberwachungen

Zahlen sind gestiegen

Mit der Kamera des Nachbarn sind längst nicht alle einverstanden. Manche fühlen sich dadurch überwacht. Die Zahl der Beschwerden über Kameraüberwachungen durch Privatpersonen hat sich in Sachsen bereits vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2023 auf 50 verdoppelt. Wobei vermutet wird, dass hinter den Beschwerden des Öfteren ein anderer Streitgegenstand steht. Viele Kameras sind zudem auf Gehwege und Parkplätze außerhalb der Privatgrundstücke ausgerichtet. Gegen diese Form der unzulässigen Überwachung des öffentlichen Raums gab es 2021 60 Beschwerden, zwei Jahre später waren es schon 90 an der Zahl.

Viele Probleme im privaten Bereich

Bei zwei von drei Videoüberwachungen, die überprüft werden, gibt es aus Sicht des Datenschutzes Grund zu Beanstandungen. Gerade im privaten Bereich ist der Einsatz der Kameras vielfach rechtswidrig. Die überall erhältlichen Kameras sind einfach zu erhalten und ebenso einfach zu nutzen. Das führt schnell zu einem unbedachten Einsatz. Nur wenige denken dabei daran, dass die Überwachung mit Videokameras die Privatsphäre erheblich verletzt. Schon deshalb ist sie nur unter vorgegebenen Voraussetzungen erlaubt – und das auch weder ständig noch flächendeckend.

Unachtsamkeit kann sehr teuer werden

Dabei müssen die Betreiber von Videokameras bei Datenschutzverstößen nicht nur mit Schadensersatzklagen rechnen, die von betroffenen Personen eingereicht werden können, sondern auch mit Bußgeldern, die von den Datenschutzbeauftragten verhängt werden. In Sachsen wurden 2023 sieben Bußgelder wegen der unrechtmäßigen Nutzung von Videokameras verhängt – mit einer Höhe zwischen 100 und 1.000 Euro. In einem weiteren Fall musste die Wohnung eines Mieters in einem Mehrfamilienhaus aufgrund eines Durchsuchungs- beziehungsweise Beschlagnahmebeschlusses durchsucht werden. Der Mieter hatte aus seiner Wohnung heraus den Innenhof des Mietshauses überwacht, zeigte sich aber nicht kooperativ.

Finger weg von der Überwachung mit Videokameras

Dr. Juliane Hundert, die Datenschutz- und Transparenzbeauftragte in Sachsen, rät ganz pragmatisch, man solle auf die Überwachung mit Kameras besser verzichten. In der Broschüre Achtung Kamera! Informiert sie umfassend über die Rechtslage in Sachen Videoüberwachung.

Individuelle Infos zur Kameraüberwachung

Gern informieren wir Sie im Einzelfall zum Thema Kameraüberwachung. Klingeln Sie kurz unter 09122 6937302 durch oder senden Sie uns Ihre Nachricht! Wir antworten so schnell wie möglich!

Ihr Team von Datenschutz Prinz


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